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Täter schnell vor Gericht: Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz zie-hen bei beschleunigtem Verfahren positives Fazit

ID: 1750591

(ots) -
Polizeipräsident Dirk Weinspach, der Leitende Oberstaatsanwalt
Helmut Hammerschlag und Dr. Gisbert Fuchs, Leiter des Amtsgerichts in
Aachen sind sich einig: Das beschleunigte Verfahren, sprich der
"schnelle Prozess", ist hier in der Region ein voller Erfolg.

Seit Beginn des Jahres haben Polizei, Staatsanwaltschaft und
Gericht dieses Verfahren bereits über 100 Mal durchgeführt. Was
nichts anderes bedeutet, als dass die Taten von Kleinkriminellen
innerhalb von wenigen Tagen vor Gericht landeten. In mehr als 90
Prozent der Fälle wurden die Täter entweder zu Geldstrafen zwischen
20 und 150 Tagessätzen oder zu Haftstrafen zwischen drei und sechs
Monaten verurteilt, teils auf Bewährung.

Täter möglichst zügig schon am Tag ihrer Festnahme oder spätestens
innerhalb einer Woche vor den Kadi zu bringen, ist das Ziel dieses
Verfahrens. Die Strafprozessordnung sieht diese Form der zügigen
Strafverfolgung, im Volksmund sagt man auch, "die Strafe folgt auf
dem Fuße", ausdrücklich vor.

Ende 2016 hatten sich die Behördenleiter von Polizei,
Staatsanwaltschaft und Justiz in einer gemeinsamen Erklärung auf die
Fahne geschrieben, die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens
konsequent zu nutzen. Allen dreien war seinerzeit klar, dass dies für
ihre Behörden eine höhere Arbeitsbelastung nach sich zieht. Durch
innerbetriebliche Regelungen wurde dies möglich gemacht.

Eher Fälle der Kleinkriminalität: Solche beschleunigten Verfahren
sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig bzw. sinnvoll. In
den meisten Fällen wird der dringend Tatverdächtige praktisch auf
frischer Tat ertappt und kann keinen festen Wohnsitz nachweisen.
Letzteres bedeutet nichts anderes, als dass die Gefahr besteht, dass
der Festgenommene zu einer normalen Gerichtsverhandlung erst gar
nicht erscheint. Darüber hinaus sollte es sich bei der Tat um ein




Delikt handeln, bei der keine Freiheitsstrafe von über einem Jahr zu
erwarten ist, wie etwa bei Ladendiebstahl, Diebstahl, Einbruch,
Hausfriedensbruch oder auch bei Taten der häuslichen Gewalt.

Wegen Hausfriedensbruch` in zehn Fällen wurde jüngst ein
39-Jähriger im beschleunigten Verfahren zu 1500 Euro Strafe
verurteilt. Wegen fortgesetztem Ladendiebstahl in acht NRW-Städten
ging ein 30-Jähriger für drei Monate in Haft und ein 40-Jähriger
verbüßt derzeit eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ab, weil er
zum wiederholten Male teures Parfüm gestohlen hat und dabei auf
frischer Tat erwischt wurde.

Polizei macht Vorschlag: Die Polizisten prüfen schon an Ort und
Stelle, ob sich die Festnahme eines Tatverdächtigen dazu eignet, im
Sinne des beschleunigten Verfahrens weitergeführt zu werden. Wenn die
Sachlage klar ist, der Beschuldigte und mögliche Zeugen vernommen
wurden, erfolgt der Vorschlag an die Staatsanwaltschaft. Sie
entscheidet nach eingehender Prüfung - bei der Behörde wurde ein
gesonderter Bereitschaftsdienst eingerichtet -, ob dieses Verfahren
durchgeführt wird oder nicht. Wenn ja, bleibt der Festgenommene bis
zum Richterspruch und je nach Urteil auch darüber hinaus in Haft.

Bild: Polizeipräsident Dirk Weinspach Zitat: "Das beschleunigte
Verfahren ist eine gute Möglichkeit, dringend Tat-verdächtige rasch
zur Verantwortung zu ziehen. Die Strafe folgt auf dem Fuße. Ein
deutliches Signal einer effizienten Strafverfolgung.

Bild: Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Hammerschlag Zitat: "Der
Erfolg des beschleunigten Verfahrens zeigt eindrucksvoll, wie die
enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden in Aachen und die
couragierte Arbeit der Beamten und Richter die Strafverfolgung
schneller und damit wirkungsvoller gestalten kann."

Bild: Direktor Amtsgericht Aachen Dr. Gisbert Fuchs Zitat: "Auch
das beschleunigte Verfahren ist ein rechtstaatliches Verfahren, das
den normalen Regeln der Strafprozessordnung unterfällt und in dem
eine normale Hauptverhandlung stattfindet."

Die Portraits sind angehängt und können rechtefrei heruntergeladen
werden. (pk)




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Datum: 17.10.2017 - 11:00 Uhr
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