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E-Scooter-Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss

ID: 1754809

(ots) - Flechtorf, Alte Braunschweiger Straße 22.10.17,
22.45 Uhr

Nicht nur wegen Alkohol- und Drogeneinfluss im Straßenverkehr muss
sich ein 45 Jahre alter Fahrer eines elektrobetriebenen Stehrollers
verantworten. Der Stehroller mit elektrischem Antrieb und einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h war zudem nicht
pflichtversichert und nicht für den Straßenverkehr zugelassen.

Der 45-Jährige aus der Einheitsgemeinde Lehre war am späten
Sonntagabend um 22.45 Uhr mit seinem auch E-Scooter genannten
Fahrzeug ohne Fahrlicht auf der Alten Braunschweiger Straße in
Flechtorf einer Polizeistreife aufgefallen. Bei der anschließenden
Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer mit 1,06 Promille
alkoholisiert war. Weiterhin lagen mit Lidflattern und geröteten
Bindehäuten ebenfalls Anzeichen für vorherigen Drogenkonsum vor.
Daraufhin wurden dem 45-Jährigen zwei Blutproben entnommen und auch
der E-Scooter sichergestellt. Die Polizei weist daraufhin, dass diese
Fahrzeuge eine Straßenzulassung haben und auch eine
Pflichtversicherung besitzen müssen. Erst dann sei es möglich, sie im
allgemeinen Straßenverkehr zu benutzen, so ein Beamter.




Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Sven-Marco Claus
Telefon: +49 (0)5361 4646 104
E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 23.10.2017 - 12:49 Uhr
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