Einbrüche in die Mayener Burg und weitere Tatserien geklärt
(ots) - Seit April 2017 ermittelte das "Gemeinsame
Sachgebiet Jugend" der Polizeiinspektion Mayen gegen eine Gruppe von
9 jugendlichen Personen, die in teilweise wechselnder Besetzung,
umfangreiche Straftaten in Mayen begingen. Aufgrund akribischer
Polizeiarbeit der Ermittler, durch Zeugenvernehmungen,
arbeitsaufwändige Spurensicherungen, deren Auswertungen durch das LKA
Rheinland-Pfalz unterstützt wurden, konnten folgende Tatserien
geklärt werden. 2 Einbruchsdiebstähle in die Mayener Burg im Mai 2017
9 Einbruchsdiebstähle in Pkw im Bereich der Bürresheimer -und
Bachstraße in Mayen im Juni 2017 Diebstähle von Leergut, einen
Firmeneinbruch sowie einen Einbruch in ein Getränkelager. mehrere
Fahrraddiebstähle Sachbeschädigungen im Möhren und im Burgpark Mayen
mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.- Gegen 2
Beschuldigte im Alter von 15 und 16 Jahren hat die zuständige
Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Koblenz Anfang Juli 2017 Haftbefehl wegen
gemeinschaftlichen Einbruchsdiebstahls in mehreren Fällen und
Sachbeschädigung erlassen. Sie befinden sich seitdem in
Untersuchungshaft.
Rückfragen bitte an:
Polizeispektion Mayen
Rosengasse 2, 56727 Mayen
Telefon: 02651-801-0
www.polizei.rlp.de/pd.mayen
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Mayen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.10.2017 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1755673
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDMY
Stadt:
Mayen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Einbrüche in die Mayener Burg und weitere Tatserien geklärt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Mayen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).