Kreis Warendorf/Warendorf. Phänomen Verkehrsunfallflucht - kleiner Schaden, große Wirkung
(ots) -
Mag der Schaden nach dem Empfinden des Verursachers noch klein
sein, so hat dieser in den meisten Fällen beim Geschädigten eine
große Wirkung. Denn wer bleibt schon gern auf Tausend Euro oder mehr
hängen? Niemand!
Heute, 24.10.2017, stellte eine 32-jährige Hoetmarerin für knapp
dreißig Minuten ihr Auto auf einem Parkplatz an der Straße In den
Lampen in Warendorf ab. Als sie von ihrem Einkauf zurückkam, hat
nicht nur dieser ihr Geld gekostet. Denn sie entdeckte einen Schaden
an ihrem grauen Opel Astra, den ein Unbekannter mit seinem Pkw
verursachte. Grob geschätzt liegt der Schaden bei 1.300 Euro. Hinzu
kommen der Aufwand der Begutachtung, der Reparatur und möglicherweise
mit der eigenen Versicherung.
Völlig unverständlich aus Sicht der Geschädigten und der Polizei.
Denn in Deutschland ist jedes Fahrzeug versichert, um Unfallschäden
begleichen zu können. Viele Versicherungsunternehmen bieten
mittlerweile einen kostenpflichtigen Rabattschutz an, der für einen
gleichbleibenden Schadensfreiheitsrabatt nach einem Unfall sorgt.
Das Nichtmelden eines Verkehrsunfalls kann für den Verursacher
gravierende Folgen haben. In vielen Fällen gibt es couragierte
Zeugen, die den Geschädigten oder der Polizei ihre Beobachtungen
mitteilen. So auch gestern in Neubeckum, Sendenhorst und Warendorf.
Mit den Informationen der Zeugen führten die Einsatzkräfte weitere
Ermittlungen durch, mit denen sie die Verursacher ermittelte.
Grundsätzlich müssen Unfallflüchtige dann damit rechnen, dass ihr
Führerschein sichergestellt wird.
Deshalb: Bei einem Verkehrsunfall die Personalien austauschen.
Kann ein Geschädigter nicht ausfindig gemacht werden, muss der
Verursacher nach einer angemessenen Wartezeit seine Personalien
hinterlassen oder den Unfall zeitnah einer Polizeidienststelle
melden.
So hat das ehrliche Verhalten des Verursachers eines
möglicherweise kleinen Schadens immer noch große Wirkung auf den
Geschädigten. Denn der bleibt nicht auf dem finanziellen Schaden
sitzen.
Zeugen, die Hinweise zu der Verkehrsunfallflucht in Warendorf
geben können, wenden sich bitte an die Polizeiwache, Telefon
02581/94100-0 oder per E-Mail: Poststelle.warendorf(at)polizei.nrw.de.
Rückfragen bitte an:
Polizei Warendorf
Pressestelle
Telefon: 02581/600-130
Fax: 02581/600-129
E-Mail: pressestelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://warendorf.polizei.nrw
Außerhalb der Bürozeiten:
Polizei Warendorf
Leitstelle
Tel.: 02581/600-244
Fax: 02581/600-249
Email: poststelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://warendorf.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Warendorf, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.10.2017 - 15:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1756003
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-WAF
Stadt:
Warendorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kreis Warendorf/Warendorf. Phänomen Verkehrsunfallflucht - kleiner Schaden, große Wirkung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Warendorf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).