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Nr.: 0580 --Halloween: Scherze und ihre Folgen--

ID: 1757858

(ots) -

-

Ort: Bremen
Zeit: 31.10.2017

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder
Halloween: Kinder ziehen von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch:
"Süßes oder Saures" Geschenke oder spielen Streiche. Doch so mancher
Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar.

Wer zum Beispiel einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern in Brand
setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels
Sprayfarbe "verschönert" muss mit einer Strafe rechnen. Wer Sachen
beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen, begeht
sogar eine gemeinschädliche Sachbeschädigung. Gemeint sind damit z.B.
Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen und Straßenbahnen. Diese
Taten werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder
einer Geldstrafe geahndet.

Speziell Streiche, bei denen Menschen zu Schaden kommen könnten,
sollten absolut tabu sein. Im vergangenen Jahr verkleideten sich in
Bremen einige Unverbesserliche als Clowns und verfolgten und
bedrohten Passanten. Diese Attacken können strafbar sein und werden
mit aller Konsequenz verfolgt. Opfer sollten umgehend die Polizei
rufen und den Fall zur Anzeige bringen.

Die Polizei Bremen wünscht allen viel Spaß beim Feiern und
Sammeln von Süßigkeiten. Auch wir werden in der Halloweennacht
unterwegs sein und gegebenenfalls Geisterjäger oder Hexenbändiger
spielen.




Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de

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Datum: 27.10.2017 - 09:42 Uhr
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