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171027-1. Festnahmen nachÜberfällen auf Wohnungen

ID: 1757996

(ots) - Tatzeiten: 1.) 26.10.2017, 11:25 Uhr, 2.)
20.10.2017, 15:30 Uhr

Tatorte: 1.) Hamburg-Rahlstedt, Grunewaldstraße, 2.)
Hamburg-Winterhude, Mühlenkamp

1.) Zwei 38 und 45 Jahre alte Deutsche wurden gestern nach einem
Wohnungsraub zum Nachteil einer 88-Jährigen vorläufig festgenommen.
Der 38-Jährige, der sich der 88-Jährigen zunächst als Polizeibeamter
vorgestellt hatte, wurde einem Haftrichter zugeführt.

Zivilfahnder wurden auf einen Mann aufmerksam, der aus einem
Mehrfamilienhaus in der Grunewaldstraße lief und dabei offenbar einen
Gegenstand unter seiner Jacke versteckte. Er stieg in einen Pkw, in
dem sich ein weiterer Mann befand. Beide fuhren mit dem Pkw davon.
Die Fahnder folgten den beiden zunächst.

Zwischenzeitlich erhielten sie dann den Hinweis, dass es an der
Anschrift zu einem Überfall auf eine 88-Jährige gekommen war.

Demnach war die 88-Jährige vom Einkauf nach Hause gekommen und vor
dem Mehrfamilienhaus von einem Mann angesprochen worden. Dieser gab
sich als Polizeibeamter aus. Er berichtete, es sei zu einem Einbruch
gekommen und er wolle daher ihre Wohnung überprüfen. Gemeinsam mit
ihm begab die 88-Jährige sich daraufhin in ihre Wohnung. Dort
angekommen, fragte er sie nach Bargeld, ergriff sie an den Schultern
und stieß sie zu Boden. Im weiteren Verlauf nahm er eine Geldkassette
mit Sparbüchern, eine höhere Summe Bargeld und Münzen an sich und
flüchtete damit aus der Wohnung. Die 88-Jährige alarmierte daraufhin
die Polizei.

Die Fahnder hielten den Pkw daher an und nahmen die beiden Männer
als mutmaßliche Tatverdächtige vorläufig fest. Bei ihnen handelt es
sich um zwei 38 und 45 Jahre alte, polizeibekannte Deutsche.

Bei einer Durchsuchung des Pkw stellten die Beamten schließlich
das gesamte Diebesgut und weiteres Beweismaterial (u.a. einen




gefälschten Polizeidienstausweis) sicher. Den Pkw stellten die
Beamten als Tatbegehungsmittel ebenfalls sicher.

Ermittler des Dezernats für Wohnungstrickdiebstahl (LKA 433)
übernahmen die weitere Sachbearbeitung.

Sie veranlassten eine erkennungsdienstliche Behandlung der beiden
Tatverdächtigen.

Den 38-Jährigen führten sie einem Haftrichter zu. Bei ihm handelt
es sich um den Haupttäter.

Der 45-Jährige wurde mangels Haftgründen wieder entlassen.

Die 88-Jährige verletzte sich bei dem Sturz leicht. Sie wurde
durch die Besatzung eines Rettungswagens medizinisch versorgt.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

2.) Beamte des Polizeikommissariats 33 haben bereits am
vergangenen Freitagnachmittag einen 23-jährigen Deutschen nach einem
versuchten Wohnungsraub vorläufig festgenommen und einem Haftrichter
zugeführt. Haftbefehl wurde erlassen.

Zunächst klingelte es bei dem 42-jährigen Geschädigten, es
erschien allerdings niemand an dessen Wohnungstür. Er begab sich
hierauf an die Haustür des Mehrfamilienhauses, an der der spätere
Tatverdächtige wartete. Da er den Anschein erweckte, als wolle er ein
Paket zustellen, begab der 42-Jährige sich mit ihm zu seiner Wohnung.

An der Wohnungstür holte der Tatverdächtige plötzlich eine
Schusswaffe hervor und forderte den 42-Jährigen auf, in seine Wohnung
zu gehen. Als dieser die Waffe des Tatverdächtigen sah, griff er
unvermittelt danach und nahm sie ihm ab. Der Tatverdächtige teilte
daraufhin mit, sich zu ergeben.

Auf Aufforderung folgte er dem 42-Jährigen zunächst in seine
Wohnung, im weiteren Verlauf begaben sich beide zum Pkw des
Tatverdächtigen. Dort händigte dieser dem 42-Jährigen seinen
Personalausweis und seinen Führerschein aus. Zwischenzeitlich hatte
der 42-Jährige bereits die Polizei alarmiert.

Beamte des Polizeikommissariats 33 nahmen den 23-Jährigen
schließlich vorläufig fest.

In seiner Wohnung übergab der 42-Jährige den Beamten die
Schusswaffe. Es handelt sich hierbei um eine Schreckschusswaffe, die
als Beweismittel sichergestellt wurde.

Ermittler des zuständigen Raubdezernats (LKA 143) übernahmen die
weitere Sachbearbeitung. Sie führten den Tatverdächtigen einem
Haftrichter vor. Dieser erließ auf Antrag der zuständigen
Bereitschaftsstaatsanwältin einen Haftbefehl.

Aufgrund des Tatablaufs ist nicht ausgeschlossen, dass bei dem
Tatverdächtigen eine psychische Auffälligkeit vorliegen könnte.

Nach den bisherigen Erkenntnissen dürfte der Geschädigte dem
Tatverdächtigen durch Internetverkäufe bekannt gewesen sein.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Abb.




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Datum: 27.10.2017 - 11:13 Uhr
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