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Hinweis der Landespolizeiinspektion Gotha zur Ausrüstungspflicht mit Winterreifen

ID: 1758434

(ots) - Das aktuelle Herbstwetter mit Nebel und Laub auf
feuchten Straßen und die für das kommende Wochenende vorhergesagten
ersten Schneeschauer in höheren Berglagen erhöhen für alle
Verkehrsteilnehmer die Gefahr unfreiwilliger Rutschpartien. Die
Landespolizeiinspektion Gotha empfiehlt allen Fahrzeugführern, ihre
Fahrweise und die Ausrüstung ihrer Fahrzeuge den
Witterungsbedingungen anzupassen. In diesem Zusammenhang wird auf die
situative Winterreifenpflicht hingewiesen. § 2 Absatz 3a StVO regelt,
dass Kraftfahrzeuge für Fahrten bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Reifen ausgerüstet sein
müssen, die den Anforderungen des neuen § 36 Absatz 4 StVZO
entsprechen. Laut diesem sind Reifen als wintertauglich zugelassen,
wenn sie über das Bergpiktogramm mit Schneeflocke verfügen. Bis zum
31.12.2017 hergestellte M+S Reifen sind noch bis zum 30. September
2024 im Rahmen einer Übergangsregelung erlaubt. Das Herstellungsdatum
eines Reifens und auch das Symbol (Bergpiktogramm oder M+S) sind auf
seiner Reifenflanke ablesbar. Die Ausrüstungspflicht gilt für alle
Räder des Kraftfahrzeugs. Bei einem Verstoß drohen dem Fahrzeugführer
eines nicht vorschriftsmäßig ausgestatteten Kraftfahrzeugs ein
Bußgeld in Höhe von 60 Euro und zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
Kommt es zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar zu einem Unfall
erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 120 Euro. Die
Landespolizeiinspektion Gotha wünscht eine gute und unfallfreie Fahrt
durch die kalte Jahreszeit. (aha)




Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Pressestelle
Telefon: 03621/781805
E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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Datum: 27.10.2017 - 14:43 Uhr
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