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171027.2 Itzehoe: Polizei: Immer noch Probleme mit der Bildung von Rettungsgassen

ID: 1758449

(ots) - Nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung ist
bei verschiedenen Ordnungswidrigkeiten die Bußgeldandrohung
verschärft worden. Insbesondere wer für die Durchfahrt von Polizei-
oder Rettungsfahrzeugen nicht Platz macht dem drohen empfindliche
Bußgelder bis hin zum Fahrverbot.

Noch einmal zur Erinnerung:

Stockt der Verkehr, haben Verkehrsteilnehmer für Polizei- oder
Rettungsfahrzeuge mit Einsatzfahrt eine freie Durchfahrt zum
schnelleren Erreichen des Einsatzortes zu schaffen.

Darüber hinaus sind auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit
mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung für die Durchfahrt
Gassen zu bilden, und zwar immer zwischen dem äußersten linken und
dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine
Richtung.

Doch wie sieht es in der Wirklichkeit aus? Die Polizei stellt
immer wieder fest, dass viele Verkehrsteilnehmer oftmals überfordert
sind, wenn Fahrzeuge mit Einsatzfahrt herannahen. Da wird dort
angehalten wo man sich gerade befindet (und wenn das mitten auf einer
Kreuzung ist), oder man hält an einer engen, unübersichtlichen Stelle
oder in einer Kurve, anstatt eine übersichtliche, ausreichend breite
Stelle am Fahrbahnrand zu wählen, so dass den Rettungsfahrzeugen die
Durchfahrt versperrt ist. Besonders auf Kreuzungen mit
Lichtzeichenanlagen kommt es nach Angaben der Polizisten oftmals zu
chaotischen Verhältnissen, wenn z.B. bei Rotlicht Autofahrer nicht
wissen, wie sie sich verhalten sollen (hier: sie haben die
Möglichkeit, auch bei Rotlicht den Rettungsfahrzeugen freie Fahrt zu
schaffen, z.B. beiseite zu fahren, haben dann aber auf den übrigen
Verkehr zu achten).

Der Weg wird oftmals auch dann nicht frei gemacht, wenn
Rettungsfahrzeuge erkennbar ihren Weg nicht fortsetzen können. Auf
diese Weise kommen Polizei und Rettungsfahrzeuge später zu ihren




Einsatzorten als nötig.

Wer selbst schon einmal auf die Polizei, die Feuerwehr oder einen
Krankenwagen gewartet hat, der weiß, was im Einzelfall schon eine
Verzögerung von nur einer Minute ausmachen kann.

Derartiges Verhalten (im Gesetzestext: "einem Einsatzfahrzeug, das
blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht
sofort freie Bahn schaffen") wird mit mindestens 200 Euro Bußgeld und
bis zu einem Monat Fahrverbot geahndet.

"Rettungsgassen sind vorausschauend schon beim Entstehen eines
Staus zu bilden, weil später ein Ausweichen infolge geringer
Fahrzeugabstände nicht mehr möglich ist. Da der Grund für einen Stau
im Vorfeld nicht sofort erkennbar ist, müssen die Abstände zum
vorderen Fahrzeug so gewählt werden, dass beim Herannahen von
Rettungsfahrzeugen die Gasse noch freigemacht werden kann.". (Aus:
Kommentar zur StVO - Schurig - 15. Auflage).




Rückfragen bitte an:
Stefan Hinrichs
Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 602 - 2010
Mobil: +49 (0) 171 290 11 07
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de

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Datum: 27.10.2017 - 14:46 Uhr
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