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Mann riskiert Führerschein wegen Nicht-Bildens einer Rettungsgasse

ID: 1758923

(ots) - Am Samstagnachmittag kam es auf der
BAB 61 in Richtung Norden, zwischen dem Autobahnkreuz Ludwigshafen
und dem Autobahnkreuz Frankenthal zu einer Behinderung eines
Einsatzfahrzeuges der Polizeiautobahnstation Ruchheim. Auf Grund
eines hohen Verkehrsaufkommens staute sich der Verkehr auf der
Autobahn in diesem Bereich. Um eine Verkehrsunfallstelle zügig zu
erreichen nutzte der Funkstreifenwagen unter Einsatz von Blaulicht
und Signalhorn die "Rettungsgasse" zwischen den stehenden Fahrzeugen.
Die Einsatzfahrt wurde durch den Fahrer eines weißen Mercedes
Sprinter, der sich mittig auf der linken Fahrspur befand, dermaßen
behindert, dass die Fahrt kurzfristig, bis zum kompletten Stillstand,
unterbrochen werden musste. Erst die beherzte Reaktion eines
Lkw-Fahrers, der bereits zuvor vorschriftsmäßig auf der rechten
Fahrspur seiner Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden nachgekommen
war, ist es zu verdanken, dass die Einsatzfahrt fortsetzt werden
konnte. Der Lkw-Fahrer steuerte sein Fahrzeug auf den Standstreifen
und ermöglichte so dem Polizeifahrzeug über die rechte Fahrspur an
dem Mercedes Sprinter vorbei zu kommen. Erst als das Einsatzfahrzeug
neben dem Mercedes war, bemerkte der Fahrer die Polizei und steuerte
sein Fahrzeug nach links in Richtung der Mittelschutzplanke. Ein
zweites Polizeifahrzeug der Polizeiautobahnstation befand sich in
unmittelbarer Nähe und konnte den Mercedes Fahrer einer
Verkehrskontrolle unterziehen. Der uneinsichtige 47-jährige Fahrer
rechtfertige sich, er habe mit seinem Chef telefoniert und dann erst
die Polizei wahrgenommen. Den Fahrer erwartet nun eine Geldbuße von
240EUR und ein einmonatiges Fahrverbot wegen des "Nichtbildens einer
Rettungsgasse" und der Behinderung eines Einsatzfahrzeuges. Die
Polizeiautobahnstation Ruchheim möchte bei dieser Gelegenheit noch
einmal darauf hinweisen, dass die automatische Bildung einer




Rettungsgasse im Stau nicht nur verpflichtend ist, sondern in
einzelnen Fällen auch lebensrettend sein kann.




Rückfragen bitte an:

Polizeiautobahnstation Ruchheim

Telefon: 06237/933-0
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

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Datum: 29.10.2017 - 09:05 Uhr
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