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Sachbeschädigungen sind kein Kavaliersdelikt - Viele Streiche sind schlicht Sachbeschädigungen

ID: 1760285

(ots) -
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird es wieder
schaurig-schön. Denn dann ist Halloween und Scharen an Menschen
ziehen verkleidet von Haus zu Haus und fordern "Süßes, sonst gibt es
Saures". Damit jedoch am Morgen danach kein böses Erwachen droht,
sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln eingehalten werden.
Denn so mancher Streich wird schnell zur Straftat. Und so manche
Maskerade, und dazugehöriges, offen getragenes Accessoire erschreckt.
Wirkliches und vermeintlicher Spaß können nicht auseinanderhalten
werden.

Müll an Bahnanlagen verteilen, Bahnwände oder Schautafeln mit
Farbe beschmieren, S-Bahnen und Züge beschädigen: All das sind keine
Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar.

Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen
sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die dem öffentlichen Nutzung
dienen. Dazu gehören, demolierte Schauglasscheiben, Wartehäuschen
oder zerkratze Scheiben und beschädigte Sitze in S-Bahnen und Zügen.

Was viele nicht bedenken: Ein Halloween-Streich kann auch für
diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen - denn dann
handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall
bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die
Schadenswiedergutmachung. Eltern sollten sich zudem bewusst sein,
dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können -
entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das
Kind zu unreif ist. Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu
klären, was es darf und was nicht erlaubt ist.

Beim Maskieren verläuft die Grenze zwischen reinem Erschrecken und
direkten Angriff fließend.

Sofern Sie auf dem Weg zu oder von einer Veranstaltung öffentliche
Verkehrsmittel nutzen, lassen Sie Ihr Zubehör in einer Tasche oder




tragen Sie es verdeckt. Spielen Sie damit auch nicht herum. Andere
könnten dies missverstehen. In Einzelfällen sorgte dies zurückliegend
sogar schon für Polizeieinsätze.

Sollten Sie sich bedroht fühlen oder gar Zeuge einer Straftat
werden, scheuen Sie sich nicht und wählen Sie den Notruf unter der
110.

Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im
Wege, wenn beim Streiche spielen gewisse "Spielregeln" eingehalten
werden, damit alle "Spaß" haben und niemand zu Schaden kommt.

Mehr zum Thema Vandalismus:

http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitae
t/taeter-von-vandalismus/

und

http://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/sachbeschaedigung.html

Diese Pressemitteilung entstand auf Initiative Programm
POLIZEILICHE KRIMINALPRÄVENTION. Verschiedene Informationen auch zu
anderen Themen unter:

http://www.polizei-beratung.de




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Datum: 31.10.2017 - 09:30 Uhr
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