Bundespolizei stellt Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest
(ots) - Am 30. Oktober, gegen 19.40
Uhr, kontrollierten Bundespolizisten einen 29-jährigen Deutschen im
Bahnhof Nordhausen. Der Mann war aufgefallen, weil er
betäubungsmitteltypische Ausfallerscheinungen zeigte. Bei der
Durchsuchung des Rucksackes fanden die Beamten neben geringen Mengen
an Crystal und psychogenen Pilzen auch eine Clownsmaske und eine
Machete mit einer Klingenlänge von fast 50 Zentimetern. Gegen den in
Mühlhausen wohnenden Mann hat die Bundespolizei ein Strafverfahren
eingeleitet.
Tags darauf war ein 20-jähriger Deutscher durch eine Streife der
Bundespolizei in einer Regionalbahn kontrolliert worden, die sich auf
der Fahrt von Erfurt nach Gotha befand. Dabei stellte sich heraus,
dass gegen den in Waltershausen wohnenden Mann ein Haftbefehl vorlag.
Diesen hatte die Thüringer Jugendarrestanstalt erlassen, weil der
20-Jährige einer durch das Amtsgericht Gotha gegen ihn verhängten
gemeinnützigen Arbeit nicht nachgekommen war. Die Sanktion hatte das
Gericht wegen Körperverletzung gegen den Mann angeordnet. Als der
junge Mann zur Verbringung in die Jugendarrestanstalt durchsucht
werden sollte, fanden die Beamten ein Cliptütchen mit einer geringen
Menge Crystal, so dass er zusätzlich noch eine Anzeige wegen des
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bekam.
Auch bei einem 17-jährigen Deutschen, den Bundespolizisten im
Erfurter Hauptbahnhof kontrollierten, fanden die Beamten eine geringe
Menge der Droge. Und auch hier gab es eine Anzeige. Zudem wurden die
Erziehungsberechtigten des Jugendlichen informiert.
Am Abend dann, gegen 19.00 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten
einen 29-jährigen Deutschen im Erfurter Hauptbahnhof. Nach eigenen
Angaben befand sich der in Schmalkalden wohnende Mann von Berlin
kommend auf dem Weg nach Hause. Noch während der Kontrolle versuchte
der Mann zu fliehen, konnte aber nach kurzer Verfolgung gestellt
werden. Dabei wehrte sich der Mann heftig, wurde aber durch die
Beamten zu Boden gebracht, gefesselt und mit zur Dienststelle
genommen. Hier wurde bei der Durchsuchung des Rucksacks des Mannes
der Grund seiner Flucht offenbar. In dem Rucksack befand sich mehr
als ein Kilogramm Marihuana. Neben der Anzeige wegen Verstoßes gegen
das Betäubungsmittelgesetz leiteten die Beamten auch ein
Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.
Die weiteren Ermittlungen zu den Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz werden durch die Polizei des Freistaates
Thüringen geführt.
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Datum: 01.11.2017 - 14:10 Uhr
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