Alkoholisiert und uneinsichtig- Mann quert Gleise im Hamburger Hauptbahnhof-
(ots) -
Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei überquerte ein
alkoholisierter Mann (m.30) am 31.10.2017 gegen 07.25 die Gleise vom
Bahnsteig sechs zum Bahnsteig fünf um seine zuvor ins Gleis gefallene
Tasche aus dem Gleisbereich zu holen. DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter
beobachteten den lebensgefährlichen Vorfall und verbrachten den
deutschen Staatsangehörigen sicher auf den Bahnsteig. Anschließend
konnten DB-Mitarbeiter die Tasche des Betroffenen gefahrlos aus dem
Gleisbereich auf den Bahnsteig verbringen.
Angeforderte Bundespolizisten stellten die Personalien des Mannes
fest. Die anschließende Überprüfung der Daten ergab eine
Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher
Körperverletzung.
Leider war ein Präventionsgespräch über die Gefahren im
Gleisbereich wenig zielführend; der 30-Jährige war völlig
unkooperativ und lehnte jede Zusammenarbeit mit den eingesetzten
Bundespolizisten ab.
Der Mann war leicht alkoholisiert; ein Atemalkoholtest wurde nicht
durchgeführt. Gegen den Betroffenen wurde ein
Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (Unerlaubter Aufenthalt in den
Gleisen) eingeleitet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg vor
leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen.
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich!
Oftmals bringen sich Menschen durch ihr leichtsinniges Verhalten
nicht nur selbst in Lebensgefahr, sondern gefährden durch ihr
Verhalten auch andere Personen (Retter, Triebfahrzeugführer,
Fahrgäste)".
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741#
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://twitter.com/bpol_nord
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Datum: 01.11.2017 - 16:30 Uhr
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