Nur zwei von fünf reisten weiter
(ots) - Wenn nur zwei von fünf Personen weiterreisen
dürfen, deutete das zunächst auf Probleme hin.
Diese Aussage trifft zumindest auf eine Reisegruppe aus Russland
zu, die gestern Abend von einer Streife des Zolls an der
Autobahnanschlussstelle Kodersdorf angehalten worden war. Den eigenen
Aussagen zufolge hielten sich die fünf russischen Staatsangehörigen
vorher in Polen auf, wo sie Bekannte besucht hatten.
Während es bei zwei der Reisenden keine Beanstandungen gab und
insofern die Kontrolle für sie schnell beendet war, blieben
anschließend doch drei Plätze im bis dahin gemeinsam genutzten Auto
frei.
Eine Überprüfung der zwei russischen Männer (41, 42) und der
russischen Frau (37) hatte so einiges ergeben. Der 41-Jährige war
beispielsweise nur im Besitz eines ungültigen belgischen
Flüchtlingspasses. Er wurde später nach Belgien zurück geschickt.
Sowohl gegen die 37-Jährige als auch gegen den 42-Jährigen hatte
die Ausländerbehörde Coburg ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für
Deutschland erlassen, welches noch bis Ende des nächsten Jahres
wirksam ist. Die beiden sind daraufhin nach Polen zurückgeschoben
worden. Vorher aber griff der 42-Jährige ins Portemonnaie und zahlte
eine Geldstrafe i. H. v. 470,00 Euro. Diese war wegen unerlaubter
Einreise vor fast genau drei Jahren vom Amtsgericht Görlitz erlassen
worden. Der Verurteilung ging ein Ermittlungsverfahren der
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf wegen des Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz voran.
Im Übrigen ermittelt die Inspektion Ludwigsdorf nun abermals wegen
ausländerrechtlicher Verstöße sowohl gegen den Verurteilten als auch
gegen die anderen beiden Beschuldigten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 03.11.2017 - 12:33 Uhr
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