Verletzung der Fürsorgepflicht, Betäubungsmittel, Diebstahl
(ots) - Am Samstagnachmittag erhielt die Polizei Kenntnis
von einem Kleinkind, welches in einer Gartenlaube in einer Eisenacher
Kleingartenanlage schlafe. Die Mutter sei einige Zeit zuvor mit dem
Fahrrad davongefahren. Die unmittelbar zum Einsatz gebrachten
Polizeibeamten konnten die Gartenlaube ausfindig machen und fanden
dort ein schreiendes Mädchen vor. Das Gartenhäuschen war
verschlossen, so dass sich die Beamten mit einer Axt Zutritt
verschaffen mussten, um sich dem 2-jährigen Mädchen annehmen zu
können. Zwischenzeitlich kehrte auch die Kindesmutter zurück. Da es
in der Gartenlaube sehr kalt war, wurde das Mädchen zunächst in ein
Eisenacher Krankenhaus verbracht. Die Gartenlaube machte einen
verwahrlosten und hygienisch äußerst bedenklichen Eindruck. Es gab
kein fließendes Wasser, Essenreste standen herum und die Schlafstätte
des kleinen Mädchens war verdreckt. Ferner ergaben sich Hinweise,
dass in dieser Gartenlaube Drogen konsumiert worden sind. Daraufhin
wurde das kleine Mädchen nach Abschluss der medizinischen Versorgung
in die Obhut ihrer Großmutter gegeben. Das Jugendamt wurde
informiert. Des weiteren konnten bei der Kindesmutter neue
Kleidungsstücke aufgefunden werden, für welche sie keinen
Eigentumsnachweis vorlegen konnte. Auch diesbezüglich wird sich die
Kindesmutter wegen des Verdachtes des Diebstahles verantworten
müssen. (sk)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Polizeiinspektion Eisenach
Telefon: 03691/261124
E-Mail: dsl.eisenach.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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Datum: 05.11.2017 - 14:38 Uhr
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