Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Wer flüchtet kann nicht helfen
(ots) - Wie man sich nach einem Verkehrsunfall richtig
verhält, lernt man eigentlich in der Fahrschule, außerdem ist es in
der Straßenverkehrsordnung klar geregelt. (§ 34 STVO:
https://dejure.org/gesetze/StVO/34.html)
Dennoch werden bei der Rostocker Polizei täglich Fälle angezeigt,
bei denen Beteiligte nach Unfällen einfach weitergefahren sind. Meist
handelt es sich um sogenannte "Parkplatzrempler". Aber auch nach
Zusammenstößen mit entgegenkommenden Fahrzeugen oder Fahrrädern
flüchten Beteiligte vom Unfallort.
Selbst als am vergangenen Sonntag ein Pkw beim Abbiegen mit einem
Kinderwagen zusammenstieß, hielt der Autofahrer nicht an, sondern
fuhr mit hoher Geschwindigkeit davon.
Der Vorfall ereignete sich gegen 17:00 Uhr auf der B 105 in
Rostock/ Schutow. Eine junge Mutter mit Kinderwagen überquerte die
Ampelkreuzung in Höhe Baumarkt, als ein abbiegender Pkw noch schnell
ihr vorbeifahren wollte und dabei den Kinderwagen touchierte. Während
der Kinderwagen mit dem acht Monate alten Baby auf die Straße kippte,
fuhr der rote Pkw in Richtung Ortsausgang Bad Doberan davon. Das
kleine Mädchen erlitt zwar äußerlich keine sichtbaren Verletzungen,
wurde aber für weitere Untersuchungen ins Krankenhaus eingeliefert.
Weitere sieben Verkehrsunfälle mit Unfallflucht wurden am
gestrigen Montag angezeigt. In fünf Fällen haben Autofahrer beim Ein-
oder Ausparken bzw. beim Vorbeifahren andere parkende Fahrzeuge
beschädigt ohne anschließend anzuhalten.
Bei einem weiteren Unfall, der sich gegen 09:00 Uhr in der KTV
ereignete, übersah eine Audifahrerin einen Fahrradfahrer. Der
57-Jährige stürzte mit seinem Rad auf die Straße. Als er wieder
aufstand, war von dem Audi nichts mehr zu sehen.
Einen Schutzengel hatte wohl eine junge Mutter, die gestern
Nachmittag mit ihrer vierjährigen Tochter und einem Baby im
Kinderwagen die Große Wasserstraße in der Innenstadt überquerte. Ein
Mercedes der gleichzeitig einen abbiegenden Transporter überholte,
wäre beinahe in die Kleinfamilie gefahren. Auch in diesem Fall setzte
der Autofahrer die Fahrt ohne Anzuhalten fort.
Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, kann sich nicht einfach
aus der Verantwortung stehlen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort -
auch Fahrerflucht genannt - ist eine Straftat (§ 142 StGB
https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html).
Wer flüchtet, kann nicht helfen und das kann schlimme Folgen
haben.
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Datum: 07.11.2017 - 12:29 Uhr
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