Einfuhr von Betäubungsmitteln - Strafvollstreckung durch die Bundespolizei
(ots) - Kurz vor der Ausreise nach London konnte die
Bundespolizei einen 42-jährigen Mann am Hamburg Airport festnehmen.
Er hatte eine Geldstrafe bisher nicht beglichen.
Am späten Nachmittag reihte sich ein 42-jähriger britischer
Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle bei der Bundespolizei ein.
Der Mann war auf dem Weg zu seinem Flug von Hamburg Fuhlsbüttel nach
London Stansted.
Den Beamten legte er seinen Reisepass zur Kontrolle vor. Ein
Abgleich seiner Daten mit dem Fahndungssystem führte schnell zu einem
Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte den Mann Ende
August 2017 zur Festnahme ausgeschrieben.
Er war im Frühjahr 2017 vom Amtsgericht Düsseldorf wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 800
Euro verurteilt. Hinzu kamen 78,50 Euro Verfahrenskosten. Der Mann
zahlte noch unmittelbar vor Ort den offenen Gesamtbetrag und konnte
seinen Flug nach London antreten. Erspart blieben dem 42-Jährigen
damit 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
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Datum: 09.11.2017 - 13:16 Uhr
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