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(666/2017) Nach versuchter Hausbesetzung - Polizei und Staatsanwaltschaft Göttingen ermitteln wegen des Verdachts des schweren Hausfriedensbruchs, Stellungnahme zu verzerrter Darstellung der Abläufe

ID: 1767343

(ots) - GÖTTINGEN (jk) - Nach der versuchten Besetzung
eines seit längerer Zeit leerstehenden Privatgebäudes in der
Baurat-Gerber-Straße am 18. Oktober haben das
Staatsschutzkommissariat der Polizeiinspektion Göttingen und die
Staatsanwaltschaft Göttingen die weiteren Ermittlungen wegen des
Verdachts des schweren Hausfriedensbruchs aufgenommen.

Das besagte Gebäude wird derzeit für die Schaffung von
Studentenwohnungen umgebaut.

Im Zusammenhang mit dem polizeilichen Einsatz sind jetzt verzerrte
Darstellungen hinsichtlich des Geschehensablaufes aufgetaucht, die
nach Ansicht der Polizeiinspektion Göttingen einer an die
Allgemeinheit gerichteten Erläuterung bzw. Klarstellung bedürfen. Von
einem eingeschalteten Rechtsanwalt wird insbesondere die
Vorgehensweise der eingesetzten Polizeibeamten gegenüber zwei
mutmaßlichen Journalisten kritisiert.

Rückblick

Am Vormittag des 18. Oktober gegen 09.45 Uhr hatte nach den
bislang vorliegenden ersten Ermittlungsergebnissen eine aus ca. 30
bis 35 Angehörigen der linken Szene bestehende Gruppe ein
Privatgrundstück in der Baurat-Gerber-Straße unbefugt betreten.
Mitarbeiter einer Baufirma wurden auf das Geschehen aufmerksam und
konnten im weiteren Verlauf ein gewaltsames Eindringen einzelner
Personen in das Gebäude abwenden.

Im Rahmen der eingeleiteten Fahndung trafen Funkstreifen der
Polizei kurz danach im Bereich des Theaterplatzes zwei mutmaßliche
Tatbeteiligte an.

Unmittelbar vor Ort erlangte Hinweise hatten ergeben, dass die
zwei Männer während des Geschehens auf dem Gelände Kameras mitgeführt
und mit diesen Aufnahmen gefertigt hatten.

Aufgrund dieser vorliegenden Information sollte das gefertigte
Bildmaterial von den Beamten gesichtet werden. Inhaltlich ging es
dabei um die Prüfung der Frage, ob das Bildmaterial als Beweismittel




für das weitere Ermittlungsverfahren bzw. bei der Ermittlung weiterer
Tatverdächtiger dienlich sein könnte. Hierfür wurde über die
Staatsanwaltschaft Göttingen beim Amtsgericht Göttingen vom
Einsatzleiter der Polizei fernmündlich ein Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschluss erwirkt, der sich in letzter Konsequenz auch
auf die Beschlagnahme der Kameras bezog.

Nach erfolgter Belehrung und Erläuterung der Rechtslage incl.
aller zur Durchsetzung der richterlichen Anordnung zulässiger
polizeilicher Maßnahmen stimmten beide Tatverdächtige der Sichtung
ihrer gefertigten Aufnahmen zu. Während der gesamten Dauer der
polizeilichen Maßnahmen stand es beiden Männern jederzeit frei, einen
Anwalt anzurufen. Diese Möglichkeit nahmen sie jedoch vor Ort in
Anwesenheit der Polizei nicht in Anspruch.

Die Begutachtung des Bildmaterials dauerte ca. 20 Minuten. Sie
ergab keine Hinweise auf weitere an der widerrechtlichen Aktion
beteiligte Tatverdächtige. Die beiden Männer wurden daraufhin nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gegen 11.15 Uhr vor Ort
entlassen. Eine Löschung des zuvor gesichteten Bildmaterials durch
die Polizei erfolgte nicht.

Im Rahmen seiner Überprüfung hatte lediglich einer der beiden
Tatverdächtigen angegeben, Pressevertreter zu sein. Eine Legitimation
hierfür, sprich einen Presseausweis, konnte er den Beamten jedoch
nicht vorlegen.

Die weiteren Ermittlungen in dem Verfahren dauern an.

§ 124 des Strafgesetzbuches stellt den sog. "Schweren
Hausfriedensbruch" besonders unter Strafe:

Wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der
Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten
Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das
befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume,
welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich
eindringt, so wird jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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Datum: 10.11.2017 - 14:05 Uhr
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