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Innenminister vereidigt Nachwuchs der Landespolizei

ID: 1768561

(ots) - In der Stadthalle in Rostock sind heute 72 Frauen
und 203 Männer als Nachwuchspolizisten von Innenminister Lorenz
Caffier vereidigt worden. Sie gehören dem aktuellen
Ausbildungsjahrgang der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung,
Polizei und Rechtspflege in Güstrow an und sind mit dem heute
abgelegten Diensteid offiziell in die Reihen der Landespolizei
aufgenommen worden. Den Diensteid legten auch drei ehemalige
Feldjägerwebel der Bundeswehr sowie ein Polizeibeamter aus Polen ab,
die Anfang Oktober in den Dienst der Landespolizei
Mecklenburg-Vorpommern eingestellt wurden.

"Der Polizistenberuf ist fordernd, anstrengend und mitunter auch
gefährlich. Aber er ist und bleibt auch einer der schönsten Berufe,
den man sich vorstellen kann", sagte Innenminister Lorenz Caffier zu
den Anwärterinnen und Anwärtern und ergänzt: "Aus Sicht der
Landespolizei bringen Sie alle Voraussetzungen dafür mit, ein guter
Polizist zu werden. Der Polizeiberuf ist rechtlich, fachlich,
körperlich und psychisch fordernd. Dem müssen wir schon im
Bewerbungsverfahren Rechnung tragen. Und auch in Zeiten, in denen wir
dringend Nachwuchs brauchen, werde ich die Anforderungen, um
Polizistin oder Polizist sein zu können, nicht absenken."

Die heute vereidigten Anwärterinnen und Anwärter haben sich gegen
1.817 Frauen und Männer, die sich für die Ausbildung bzw. das Studium
bei der Landespolizei beworben hatten, durchgesetzt. Es ist der
stärkste Einstellungsjahrgang seit jeher.

Inzwischen bildet das Land wieder mehr Nachwuchs aus. Bis 2021
soll die Zahl der Stellen für Polizistinnen und Polizisten in
Mecklenburg-Vorpommern auf insgesamt 6.050 steigen. Mit ihrem
Diensteid bekräftigen die Dienstanfänger, dass sie bereit sind, sich
ganz für den Dienst an der Gemeinschaft einzusetzen, auch unter
Gefährdung ihrer Gesundheit, oder im Extremfall auch ihres Lebens.





§ 48 Landesbeamtengesetz (LBG) M-V Diensteid (1) Der Beamte hat
folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland
geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu
erfüllen, so wahr mir Gott helfe." (2) Der Eid kann auch ohne die
Wörter "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. (3) Erklärt ein
Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid
leisten wolle, kann er anstelle der Wörter "Ich schwöre" die Wörter
"Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel sprechen. (4) In den
Fällen, in denen nach § 7 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes eine
Ausnahme von § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes
zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden.
Der Beamte hat, sofern gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist, zu
geloben, dass er seine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen wird.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 13.11.2017 - 11:26 Uhr
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