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Kleinkind nach Explosion schwer verletzt - Fortschreibung - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und Polizei Mönchengladbach

ID: 1769154

(ots) - Fortschreibung der Pressemeldung vom
10.11.2017 - 19:39

Wegen der Explosion in einer Mönchengladbacher Wohnung, bei der
ein Kleinkind schwer verletzt worden war, ermitteln
Staatsanwaltschaft und Polizei Mönchengladbach wegen fahrlässiger
Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und fahrlässiger
Körperverletzung. Heute haben Brandermittler der Kriminalpolizei
Mönchengladbach den Ereignisort auf der Krefelder Straße eingehend
untersucht. Dabei stellten sie fest, dass die Explosion in der Küche
aus dem Bereich des Elektroherds ausgegangen ist. In der Küche fanden
die Ermittler kleine Butangasdosen, wie man sie im Campingbereich
verwendet. Die Kripo geht davon aus, dass der Backofen eingeschaltet
wurde und die Gasdosen durch die Hitzeeinwirkung explodierten. Die
Explosion war so stark, dass Küchenfenster und Küchentüre
herausgedrückt wurden.

Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen befand sich nur die
Mutter mit ihren Kindern in der Wohnung. Nur das schwer verletzte
Kleinkind (17 Monate alt) muss sich im Wirkbereich der Explosion
befunden haben. Anfänglich bestand für das verletzte Kind
Lebensgefahr. Es war mit einem Rettungshubschrauber in eine
Spezialklinik gebracht worden. Zwischenzeitlich ist das Kind nicht
mehr in Lebensgefahr. Es hat an ca. 15 % der Körperfläche
Verbrennungen zweiten Grades. Anhaltspunkte für ein Verschulden nicht
zugangsberechtigter Personen haben sich nicht ergeben. Die
Ermittlungen dauern an.




Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Mönchengladbach
Pressestelle

Telefon: 02161/29 20 20
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
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Datum: 13.11.2017 - 16:25 Uhr
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