Neues Prostituiertenschutzgesetz seit 01.07.2017 in Kraft - Freier muss zahlen
(ots) - 12.11.2017, 06.04 Uhr Braunschweig,
Innenstadt
Erstmals wurde am vergangenen Sonntag eine Ordnungswidrigkeit nach
dem neuen Prostituiertenschutzgesetz angezeigt.
Das Gesetz soll die in dem Prostitutionsgewerbe tätigen Männern
und Frauen besser schützen und ihnen Beratungs- und Hilfeangebote
gesetzlich zusichern. Weiter regelt es die behördliche Anmeldung der
Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen wollen. Demnach
müssen sich Männer und Frauen in diesem Gewerbe anmelden. Im Gegenzug
erhalten sie eine Anmelde- und Aliasbescheinigung.
Neben der Pflicht zur Anmeldung beinhaltet das Gesetz jedoch auch
Rechte. So erstattete eine 22-jährige Frau nun Anzeige gegen einen
21-jährigen Freier. Der Mann hatte beim vereinbarten Verkehr das
Kondom ohne Wissen der Frau entfernt. Dieses stellt nach dem neuen
Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar und dient dem Schutz der
Prostituierten. Der Betroffene muss nun mit einem Bußgeld rechnen.
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Datum: 14.11.2017 - 11:28 Uhr
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