Zoll kontrolliert Hotel- und Gaststättengewerbe
KORREKTUR
(ots) - 54 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf führten am 9. und 10. November
2017 Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Hotel-
und Gaststättengewerbe durch. Die Prüfungen waren Teil einer
bundesweiten Schwerpunktprüfung.
Die Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal
kontrollierten 49 Objekte, befragten 245 Personen und führten 19
Geschäftsunterlagenprüfungen durch.
Dabei deckten sie folgende Verstöße auf:
-Verdacht auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in 50 Fällen
-Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in
39 Fällen
-Verdacht auf Scheinselbständigkeit in 6 Fällen
-Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in 21 Fällen
-Verdacht auf Leistungsmissbrauch in 37 Fällen
Die Auswertung der Personenbefragungen und der Geschäftsunterlagen
dauert an und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 15.11.2017 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Düsseldorf
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