Osnabrücker Zoll zieht Bilanz aus bundesweiter Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe;
137 Unregelmäßigkeiten festgestellt
(ots) -
Am 9. und 10. November 2017 fand eine bundesweite
Schwerpunktprüfung des Zolls im Hotel- und Gaststättengewerbe statt.
Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung.
Bei der zweitägigen Aktion waren mehr als 70 Zöllnerinnen und
Zöllner im Einsatz, die insgesamt 106 Betriebe unangemeldet und
verdachtsunabhängig für ihre Kon-trollen aufsuchten. An der
Arbeitsstelle befragten die Einsatzkräfte die Arbeitnehme-rinnen und
Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften
Min-destlohnbestimmungen und Aufenthaltstitel.
Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 137 Fällen Unstimmigkeiten
ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret wird in 44
Fällen ermittelt, ob die Betriebe den vorgeschriebenen Mindestlohn
zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in 43 Fällen
ermittelt. Darüber hinaus besteht in 37 Fällen die Vermutung, dass
Sozialversicherungsbeiträge veruntreut wurden. In 15 Fällen wird
geprüft, ob die Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche
Arbeitsgenehmigung vorliegt.
Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere
Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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Telefon: 0541-5066-302
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Datum: 15.11.2017 - 10:06 Uhr
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