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Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe/

Nicht jede Weste ist weiß - 77 Verdachtsfälle aufgedeckt

ID: 1772419

(ots) - Bei einer bundesweit durchgeführten Prüfung im
Gastronomiesektor am Donnerstag und Freitag vergangener Woche waren
51 Beschäftigte des Hauptzollamts Heilbronn eingebunden. Die
Prüfobjekte wurden sowohl verdachtsunabhängig als auch
risikoorientiert aufgesucht. Hierbei hat der Zoll Personenbefragungen
der vor Ort angetroffenen Beschäftigten in Restaurants,
Schnellimbissen und Gaststättenbetrieben in mehreren Städten und
Gemeinden im Großraum Heilbronn, Ludwigsburg, Öhringen sowie dem
Main-Tauber-Kraus und Hohenlohe durchgeführt.

"Die konzertierte Maßnahme sollte u.a. die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohns sicherstellen, Fälle von
Scheinselbstständigkeit oder Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt aufdecken" erklärt Marcel Schröder, Pressesprecher des
Hauptzollamts Heilbronn. Daneben ermittelt der Zoll auch Fälle
illegaler Ausländerbeschäftigung und Fälle von Leistungsbetrug. Mit
dem Hotel- und Gaststättengewerbe wurde ein Segment des Arbeitsmarkts
überprüft, das den besonders von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung betroffenen Branchen zuzurechnen ist. Der vom
Gesetzgeber verankerte Mindeststundenlohn im Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe beträgt 8,84 Euro.

Neben den Beschäftigten kontrollierte der Zoll in insgesamt 61
Betrieben auch deren Arbeitgeber und hat dabei folgende
Feststellungen getroffen: -In 26 Fällen besteht der Verdacht des
Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz. -In 25 Fällen besteht der
Verdacht der Beitragsvorenthaltung. -In 14 Fällen besteht der
Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung. -In 9 Fällen besteht
der Verdacht des Leistungsmissbrauchs.

"Leider belegen die festgestellten Verdachtsfälle, dass "fairer
Lohn und fairer Wettbewerb" trotz wirtschaftlich günstiger Zeiten
keine Selbstverständlichkeiten sind, die sich auf dem Arbeitsmarkt




von alleine einstellen", begründet Marcel Schröder die
Prüfungsmaßnahmen und ergänzt: "Mit dieser Kontrollaktion versucht
der Zoll auch, das in der Bevölkerung vorhandene Unrechtsbewusstsein
gegenüber der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung in allen
ihren vielfältigen Ausgestaltungen zu stärken und diesen
Beschäftigungsformen somit die gesellschaftliche Akzeptanz zu
entziehen".

Zusatzinformation: "Illegal ist unsozial". Seit 1. Januar 2017
gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro auch für
Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe. Der überwiegende Teil
der Beschäftigungsverhältnisse in diesem Tätigkeitsfeld besteht aus
geringfügig Beschäftigten.

Die Hauptzollämter sind für dieses Thema die Ansprechpartner des
Zolls und für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung zuständig. Das Arbeitsgebiet Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn ist wie folgt zu erreichen:
-Telefon: 07131 / 8970 - 5001 -Fax: 07131 / 8970 - 5999 -E-Mail:
poststelle.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de oder -De-Mail:
sg-e.hza-heilbronn(at)zoll.de-mail.de

Weitere Informationen zum Thema: www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de
und www.zoll.de




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: poststelle.hza-heilbronn(at)zoll.de-mail.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 17.11.2017 - 14:30 Uhr
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Kategorie:

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