Mülheim an der Ruhr: Unbekannte brechen Spielautomaten punktgenau auf
(ots) - 45473 MH.-Altstadt II: In der Nacht von Donnerstag
auf Freitag, 10. November zwischen 1:50 Uhr und 4 Uhr, Höhe Bahnhof
Mülheim West, und am Donnerstagmorgen, 16. November zwischen 1 Uhr
und 5:25 Uhr, Höhe Sandstraße, haben Unbekannte Geld aus Spielhallen
gestohlen. In beiden Fällen arbeiteten sich die Tatverdächtigen von
außen nach innen vor. Zuerst durchbrachen sie die Außenwände der
Spielhallen an der Friedrich-Ebert-Straße - im ersten Fall war dies
eine Glasscheibe, im zweiten Fall eine Mauerwand. Dann arbeiteten sie
sich durch dünnere innenliegende Wände und öffneten die Automaten von
hinten, um an die Beute zu gelangen. In beiden Fällen näherten sie
sich zunächst über Kundenparkplätze. Sie nutzten offenbar die
Rückseiten der Spielhallen, hinter denen Bahngleise verlaufen, um
ihre Tat möglichst unbeobachtet zu vollziehen. Nun sucht der
Ermittler Zeugen, die etwas beobachtet haben oder Angaben zu
möglichen Tatverdächtigen machen können. Hinweise werden unter
0201/829-0 entgegen genommen. / AKoe
Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen(at)polizei.nrw.de
http://www.facebook.com/PolizeiEssen
Original-Content von: Polizei Essen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.11.2017 - 10:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1773019
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-E
Stadt:
Essen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mülheim an der Ruhr: Unbekannte brechen Spielautomaten punktgenau auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Essen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).