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171119-2-K Cannabis-Dealer und Breitmaulfrösche...

ID: 1773157

(ots) - Als erfrischend lebensnah erweisen sich immer wieder
gespielte Uralt-Witzchen wie zum Beispiel derjenige von der Schlange
und dem Breitmaulfrosch. Zur Auffrischung: Frohgemut quakend hüpfte
die minderjährige Kröte durch die Landschaft und begegnete allerlei
anderem Getiers. Neugierig wandte sie sich an ein ihr begegnendes
Chamäleon und fragte mit breitem Maul. "Wasss machst Du daaa?" Die
Echse daraufhin: "Ich fange Fliegen." Alsbald trifft der
weiterhüpfende Frosch auf eine Schlange und fragt ebenso arglos mit
überbreiter Kauleiste: "Wasss machst du daaa?" Antwort: "Ich fange
Breitmaulfrösche." Die spontane Reaktion des kleinen Lurchs mit
plötzlich zugespitztem Maul: "Hür gübt`s keine Breitmaulfrösche....!"

Mit nicht ganz unähnlichen Reaktionen ihrer Adressaten werden auch
Kölner Streifenpolizisten immer wieder konfrontiert. So geschehen am
frühen Sonntagmorgen (19. November) im Ortsteil Urbach. Eine
Streifenwagenbesatzung beabsichtigte gegen 5.40 Uhr an der
Frankfurter Straße Ecke Pfaffenpfädchen, einen mit vier jungen
Männern (20, 18, 19, 19) besetzten Ford Fiesta zu kontrollieren. Aus
dem geöffneten Fahrerfenster dringt den Polizisten sehr starker
Cannabis-Geruch entgegen. Mit infolgedessen - so darf jedoch nur
vermutet werden - leicht verwaschener Sprachmodulation fragen die
Beamten daraufhin die Fahrzeuginsassen nach dem Besitz oder Konsum
von Betäubungsmitteln. Unisono daraufhin die einhellige Antwort der
Befragten im Brustton der Überzeugung: "Nein-nein, wir haben keine
Drogen dabei!"

Tatsächlich verlief ein Drogenschnelltest bei dem 19-jährigen
Fahrer noch negativ. Nicht so jedoch die Durchsuchung des Quartetts
und seines Fahrzeugs: Prompt fanden sich insgesamt 70 säuberlich
abgepackte Cannabis-Tütchen, eine Feinwaage, ein Baseballschläger,
Tierabwehrspray sowie Bargeld in dreistelliger Höhe in kleiner




Stückelung.

Und da Polizisten - im Gegensatz zu oben genanntem Reptil - ihre
Maßnahmen weniger auf leutselige Behauptungen als auf vorliegende
Tatsachen stützen, müssen sich die jungen Männer nun in
Strafverfahren wegen illegalen Betäubungsmittelhandels verantworten.

Dessen ungeachtet steht zu vermuten und zu hoffen, dass dem
kleinen, geistesgegenwärtigen Fröschlein auch fürderhin drakonische
Zwangsmaßnahmen erspart bleiben. Zumal nach derzeitiger Rechtslage
allein das Vorliegen eines wie auch immer gearteten Sprechorgans
keinerlei Straftatbestand erfüllt. Und von dessen vorlautem Gebrauch
ist hier keine Rede. (cg)




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
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Datum: 19.11.2017 - 13:34 Uhr
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