Krefelder Zoll kontrolliert Hotel- und Gaststättengewerbe
(ots) -
70 Unregelmäßigkeiten festgestellt
54 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes
Krefeld überprüften am 09. und 10. November die Arbeitsverhältnisse
im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Kontrollen waren Teil einer
bundesweiten Schwerpunktprüfung mit dem Ziel, Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung aufzudecken sowie die Einhaltung des
Mindestlohnes von 8,84 Euro zu überprüfen.
Dabei suchten die Zöllner der Standorte Krefeld und
Mönchengladbach an zwei Tagen 61 Hotel- und Gastronomiebetriebe auf
und führten 275 Personenbefragungen durch. Aufgrund der Kontrollen
ergaben sich folgende Verdachtsmomente:
-Verstoß gegen die Einhaltung des Mindestlohns in 29 Fällen -
Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten in 21 Fällen -
Leistungsmissbrauch in neun Fällen -widerrechtliche Beschäftigung
von Ausländern ohne Genehmigung in fünf Fällen -Verstoß gegen das
Aufenthaltsgesetz in zwei Fällen -Nichtanmeldung zur
Sozialversicherung in sieben Fällen
Im Nachgang zu den Kontrollen werden nun die Personenbefragungen
und Geschäftsunterlagenprüfungen ausgewertet, was noch einige Zeit in
Anspruch nehmen wird.
Dass die gesetzlichen Bestimmungen im Hotel- und
Gaststättengewerbe nicht vollständig umgesetz werden, ist auch eine
Erkenntnis, die aus den Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
gewonnen werden konnte. Überwiegend werden trotz Verpflichtung keine
Stundenaufzeichnungen vor Ort geführt, so der Pressespsrecher des
Hauptzollamtes Krefeld, Rainer Wanzke.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Krefeld
Pressesprecher
Rainer Wanzke
Telefon: 02151-850 288
Mobil: 0172-2445778
E-Mail: presse.hza-krefeld(at)zoll.bund.de
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Datum: 20.11.2017 - 13:02 Uhr
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