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Pressemitteilung der Polizeiinspektion Neuwied für den Zeitraum

vom 17.11. - 19.11.2017

ID: 1774287

(ots) - Verkehrsunfälle im Berichtszeitraum ereigneten
sich im Bereich der PI Neuwied insgesamt 12. Bei sieben der zwölf
Verkehrsunfälle blieb es lediglich bei Sachschäden. In fünf Fällen
meldeten sich Verkehrsteilnehmer, deren PKW durch jeweils bislang
unbekannte Fahrzeugführer beschädigt wurden. Dabei konnte lediglich
bei einer Unfallanzeige, durch den Geschädigten selbst, Angaben zum
Verursacher gemacht werden. Der Geschädigte hatte dabei am Samstag,
dem 18.11.17 sein Fahrzeug in der Kaufland Tiefgarage geparkt und
abgestellt, als ein daneben parkender Fahrzeugführer die Tür seines
PKW zu weit aufriss. Durch den Kontakt beider Türen kam es zu einer
Beschädigung an der Tür des PKW des Geschädigten. Der Verursacher
entfernte sich, nachdem er den Geschädigten zuvor noch verbal
beleidigte, ohne Bekanntgabe seiner Personalien von der Unfallstelle.
Die Ermittlungen zu den Personalien des Verursachers dauern hierbei
noch an.

Zwischen Freitag und Sonntag wurden durch Beamte der hiesigen
Dienststelle mehrfach Verkehrskontrollen im Dienstgebiet
durchgeführt. Dabei wurden mehrere, nachfolgend aufgeführte Verstöße
festgestellt und geahndet: Am Freitag wurden zwei Fahrzeugführer im
Rahmen der Streife festgestellt, welche sich auch nicht von einem
dahinter fahrenden Streifenwagen daran gehindert fühlten, über eine
Ampel mit der "Lichtphase Rot" zu fahren. Beide Fahrzeugführer wurden
angehalten und kontrolliert. Selbige erwartet in den kommenden Wochen
ein Bußgeldbescheid. Weiter konnten im Rahmen der Kontrollen mehrfach
Verkehrsteilnehmer angetroffen werden, welche weder der Gurtpflicht
nachkamen, noch die mitzuführenden Dokumente wie Führerschein oder
Zulassungsbescheinigung des jeweiligen Kfz, bei sich hatten. Die
Verstöße wurden im Rahmen der Kontrollen verwarnt und die
Fahrzeugführer auf die Gefahr eines fehlenden Sicherheitsgurts hin




sensibilisiert. Kein Verständnis konnten die kontrollierenden Beamten
am Samstagnachmittag für einen 56jährigen Fahrer eines Mercedes Van
aus dem Kreis Ansbach aufweisen, welcher die 4-jährige Tochter seines
Neffen, ohne jegliche Sicherung auf der Rückbank transportierte. Auf
Frage teilte er mit, dass seine Fahrt, seinen Worten nach, lediglich
von Worms bis nach Neuwied gegangen sei und es sich ja bei dem
Mädchen nicht um seine Tochter handelte. Die Weiterfahrt wurde
untersagt und die Tochter durch den an die Kontrollstelle beorderten
Neffen übernommen. Den Fahrer erwarten ein Bußgeld und Punkte in
Flensburg.

Gerade im letzten Moment konnte bei einer Kontrolle, eines dem
ersten Anschein nach fahruntüchtigen Mannes, eine Trunkenheitsfahrt
verhindert werden. Der 59-jährige fiel mit torkelndem Gang und
letztlich bei der Kontrolle mit verwaschener Aussprache und
Alkoholgeruch in der Atemluft auf. Ein vor Ort auf freiwilliger Basis
durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen stattlichen Wert von 2,22
Promille. Der Fahrzeugschlüssel wurde bis zur Ausnüchterung
sichergestellt und die Nutzung seines geparkten Fahrzeugs untersagt.
Aufgrund von Anzeichen von Alkoholmissbrauch wurde seitens der
Beamten eine Mitteilung an die Führerscheinstelle gefertigt.

Bei einer weiteren Kontrolle wurde durch eine Streife ein
Transporter kontrolliert, welcher offensichtlich illegal Schrott
sammelte. Das Fahrzeug war hierbei mit Altmetall beladen. Da kein
erforderliches "A-Schild" angebracht war, weder Fahrer noch Beifahrer
eine Reisegewerbekarte vorlegen konnten und eine Sammelgenehmigung
ebenfalls nicht vorhanden war, wurde anhand der Gesamtumstände und
fehlender plausibler Angaben zur Herkunft davon ausgegangen, dass es
sich um illegales Erlangen von Schrott handeln dürfte. Die auf der
Ladefläche transportierten Gegenstände wurden sichergestellt und beim
Vertragsabschlepper der Polizei Neuwied, zwecks der Einziehung /
Verwertung zwischengelagert. Den Fahrer erwartet wegen des Verstoßes
gegen die Gewerbeordnung ein Strafverfahren.

Körperverletzung mit Hundeleine - Am Freitagnachmittag,
17.11.2017, wurde hiesiger Dienststelle durch einen 77jährigen
Geschädigten mitgeteilt, dass er soeben beim Sparziergang mit seiner
Frau von einem Mann, welcher mit Hunde unterwegs gewesen sei, mit
dessen Hundeleine geschlagen worden sei. Im Rahmen der
Anzeigenaufnahme gingen die Schilderungen der Beteiligten, zum
Tathergang auseinander. Der Hundebesitzer gab an, dass der 77jährige
zuvor seinen Hund getreten haben soll, weshalb es seiner Darstellung
nach zu den Streitigkeiten gekommen sein soll. Der genaue Tatablauf
muss hierbei in den durch die Polizei Neuwied aufgenommenen
Ermittlungen abschließend geklärt werden.

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz/ Widerstand gg
Polizeibeamte - Am Freitagabend, 17.11.2017, wurden im Rahmen der
Streife im Schloßpark von Neuwied, zwei männliche Personen im Alter
von 19 Jahren kontrolliert. Da während der Kontrolle starker
Cannabisgeruch festgestellt werden konnte, sollten beide Personen
durchsucht werden. Einer der Heranwachsenden verweigerte dabei
jegliche Angabe von Personalien. Da er sich gegen die folgenden ihm
erläuterten Maßnahmen weiterhin wehrte, wurde ihm polizeilicher Zwang
angedroht, was ihn jedoch nicht darn hinderte, sich weiter aktiv
gegen die polizeilichen Maßnahmen zu wehren. Im Rahmen der
Durchsuchungsmaßnahmen kam es letztlich zu Widerstandshandlungen, bei
welcher jedoch glücklicherweise keiner der Beteiligten verletzt
wurde. Aufgrund seiner Alkoholisierung, ein Test ergab einen Wert von
1,12 Promille, wurde ihm auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Koblenz
eine Blutprobe entnommen. Den 19-jährigen erwartet in der Folge ein
Strafverfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamte. Bei der
Durchsuchung seines Begleiters wurden Beweismitteln in Form von einem
Joint mit Marihuana, einem sogenannten Crusher, sowie einem
Griptütchen mit Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Auch den
Begleiter erwartet ein Strafverfahren, hier wegen Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz. Seitens hiesiger Dienststelle werden in den
kommenden Wochen auch weitere Kontrollen des Bereiches rund um den
Schloßpark erfolgen.

Im Verlaufe des Wochenendes erschienen mehrere Bürger, welche
Anzeige wegen Warenbetrugs erstatteten. Die Geschädigten hatten Waren
bei einem Onlinehändler bestellt, bezahlt, die Ware jedoch nie
erhalten. Die Ermittlungen hierzu hat die Kriminalpolizei Neuwied
übernommen. Die Polizei rät allen Bürgern, sich in Sachen
Internethandel/-käufen vorab eigenständig über den Verkäufer zu
informieren und ggfls. Rezensionen zu lesen, bevor es zur Überweisung
oder Kauf eines angebotenen Produktes kommt.

Am Samstagsabend, 18.11.2017, erstattet eine 53jährige auf
hiesiger Dienststelle Anzeige wegen Bedrohung. Sie teilte mit, dass
sie seit dem Mittag im 10- Minuten-Takt Anrufe auf ihr
Festnetz-Telefon durch eine ihr unbekannte Nummer erhält. Hier werde
sie u.a. mit dem Tode bedroht. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei
der Absender-Nummer um den SMS-Service der Telekom handelte (d.h. es
wird von einem Mobiltelefon eine SMS ins Festnetz verschickt, so
erreicht diese den Empfänger per Sprachnachricht). Im Rahmen der
ersten Ermittlungen konnte der Anschlussinhaber festgestellt und die
Ermittlungen aufgenommen werden. Eine Gefahr für die
Anzeigenerstatterin konnte so seitens hiesiger Dienststelle
frühzeitig gebannt werden. Den Absender der Nachricht erwartet
ebenfalls ein Strafverfahren.




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Polizeidirektion Neuwied/Rhein

Telefon: 02631-878-0
www.polizei.rlp.de/pd.neuwied

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