ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Neustadt - Drogenkontrollwoche der Polizei

ID: 1774370

(ots) -
Drogenkontrollwoche der Polizei Neustadt

Durch eine dezidierte Kontrollwoche begegnet die Polizeiinspektion
Neustadt auch in diesem Jahr wieder dem Phänomen des illegalen
Drogenkonsums im Straßenverkehr. Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol
oder andere Betäubungsmittel unfallursächlich sind, nehmen gerade in
jüngerer Vergangenheit wieder verstärkt zu. Deshalb widmet die
Polizei im Rahmen der demnächst angesetzten Drogenkontrollwoche ein
besonderes Augenmerk dem Erkennen von auffälligen Fahrzeugführern.
Ein weiterer Schwerpunkt wird es sein, die Verkehrsteilnehmer im
direkten Gespräch zu sensibilisieren und hinsichtlich der Thematik zu
informieren. Entgegen der falschen Einschätzung, dass die Folgen
einer Drogenfahrt harmlos seien, erwarten den unter Drogen am
Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugführer empfindliche Strafen. So
können neben Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis auch
Gefängnisstrafen drohen. Eine Ordnungswidrigkeit wird bei einer
Alkoholkonzentration im Blut von mehr als 0,5 Promille geahndet. Für
den Führerscheinanfänger gilt hier sogar die 0,0 Promillegrenze,
wobei für diesen Personenkreis grundsätzlich noch ein Fahrverbot
winkt. Kommen bei diesem Alkoholwert noch sogenannte
Ausfallerscheinungen hinzu, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine
Straftat und es droht eine empfindliche Geldstrafe oder sogar eine
Freiheitsstrafe neben dem Entzug der Fahrerlaubnis. Sind
Ausfallerscheinungen vorhanden oder liegt sogar ein Unfall vor, wird
bereits ab einem Alkoholwert von 0,3 Promille geahndet. Ab 1,1
Promille hat der Fahrer die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht,
sodass auch ohne Unfall oder Ausfallerscheinungen eine Straftat
zugrunde liegt. Für den Radfahrer gilt hier die 1,6 Promillegrenze.
Beim Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, wie z. B. einem




Joint, reicht der Nachweis über den jeweiligen Schwellenwert aus.
Beim Hinzutreten drogen- oder medikamentenbedingter
Ausfallerscheinungen besteht der Verdacht eines Vergehens der
Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315 c StGB oder bei
Ausfallerscheinungen ohne Gefährdung oder Schädigung eine Straftat
nach § 316 StGB. In jedem Fall sollte sich der Verkehrsteilnehmer
wohl überlegen, ob er sich diesen Gefahren aussetzt. Neben den
unermesslichen tragischen Folgen eines möglichen Unfalles wie
Unfalltod oder schwere Verletzung kann eine solche Fehlentscheidung
schnell den Führerschein und mehrere tausend Euro kosten.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße

Telefon: 06321-854-0
www.polizei.rlp.de/pi.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Lahr - Vereiste Frontscheibe führt zu Unfall  Schlagbaum entwendet
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.11.2017 - 08:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1774370
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDNW
Stadt:

Neustadt/Weinstraße



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Neustadt - Drogenkontrollwoche der Polizei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeidirektion Neustadt/Weinstra (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Polizeidirektion Neustadt/Weinstra