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Geschäftsführer zu 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt;

Zoll deckt eine Schadenssumme von mehr als 320.000 Euro auf

ID: 1774372

(ots) -
200 Tagessätze zu je 150 Euro, mithin insgesamt 30.000 Euro
Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück gegen
einen Geschäftsführer aus der Agrarbranche wegen des Vorenthaltens
und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen Steuerhinterziehung.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte zwischen den
Jahren 2003 und 2013 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese
jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Der 53-Jährige
aus dem Landkreis Osnabrück hat zudem Aushilfslöhne über Personen
abgerechnet, die nicht in den Betrieben beschäftigt waren. Diese
Löhne hatten tatsächlich andere Mitarbeiter erhalten, damit deren
Überstunden nicht der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherung
unterworfen wurden. Das zuständige Finanzamt Lingen stellte
zusätzlich einen steuerlichen Schaden von mehr als einer Million Euro
fest.

"Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf
mehr als 320.000 Euro, für die der Beschuldigte zusätzlich zur
Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro und dem entstandenen Steuerschaden
von mehr als einer Million Euro aufkommen muss", so der
Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 21.11.2017 - 08:00 Uhr
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