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Das Geld ist auf der Straße /

Zoll beschlagnahmt 170.095 EUR Bargeld auf der Autobahn 2

ID: 1774387

(ots) -
170.095 EUR Bargeld und Rauschgift stellte der Zoll am 16.
November 2017 auf dem Rastplatz Lappwald an der Autobahn 2 sicher.
Mitgebracht hatte es ein 46jähriger Este mit unklarem Reiseziel.

Die Kontrolle des Reisenden begann mit der üblichen Frage der
Zöllner nach seinem Gepäck. Gezielt wurde dabei nach Zigaretten und
anderen hochsteuerbaren Waren gefragt - aber auch nach Bargeld und
Betäubungsmitteln. Und zumindest hinsichtlich der Zigaretten
antwortete der Mann wahrheitsgemäß. Allerdings behauptete er, nur
2.400 EUR in bar mitzuführen, während auf seiner Rückbank eine Tüte
voller Geldscheine lag. Darauf angesprochen, sollten es nun 40.000
EUR sein, für die er sich ein Auto in Belgien kaufen wollte. Auf
seinem Navigationsgerät blinkte das Reiseziel Amsterdam, Niederlande.
Gefunden wurden schlussendlich genau 170.095 EUR Bargeld und 16,5
Gramm Marihuana. Beides wurde sichergestellt. Zudem wurde ein
Strafverfahren gegen den Reisenden eröffnet.

"Wenn jemand bei einer Kontrolle keine schlüssigen Angaben zu
größeren Mengen Bargeld machen kann, stellt es der Zoll sicher",
erklärt Zolloberinspektor Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig und
liefert dafür auch die Begründung: "Unser Ziel ist es, die
organisierte Kriminalität und Steuerhinterzieher da zu treffen, wo es
ihnen am meisten wehtut: beim Geld". Nun wird durch das
Zollfahndungsamt Hannover ermittelt, woher das Geld stammt und wofür
es verwendet werden sollte. Bei einem kriminellen Hintergrund fällt
das Geld komplett an die Bundesrepublik Deutschland. Aber auch bei
einer legalen Herkunft des Geldes, würde es für den Reisenden teuer:
Allein die falschen Angaben zu seinem Bargeld können ihn ein Bußgeld
von bis zu 1.000.000 EUR kosten. Regelmäßig wird zumindest ein
Viertel der Barmittel als Bußgeld einbehalten.





Hintergrundinformation Bargeldkontrollen: Jede Person, die mit
Barmitteln im Gesamtwert von über 10.000 EUR von außerhalb der
Europäischen Union nach Deutschland einreist oder aus Deutschland
dorthin ausreist, muss die Menge seiner Barmittel unaufgefordert bei
der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.

Bei Ein- oder Ausreise innerhalb der Europäischen Union müssen
mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im
Gesamtwert von 10.000 EUR oder mehr dem Zoll auf Befragen mündlich
angezeigt werden.




Kontakt für Medienvertreter:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 21.11.2017 - 08:38 Uhr
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