Erfolgreiche Fahndungsarbeit der Bundespolizei
(ots) - Geldstrafe oder Justizvollzugsanstalt
- diese Wahl hatten am gestrigen Montag drei von vier Männern, welche
zuvor von Bundespolizei auf Grund verschiedener Haftbefehle
festgenommen wurden.
Den Anfang machte ein 46 Jähriger Pole. Der Mann wurde am Morgen
durch die Ludwigsdorfer Fahnder im Stadtgebiet Görlitz festgestellt.
Gegen Ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
vom Mai diesen Jahres wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann
konnte seine Haft gegen die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von
353,50 Euro abwenden.
Auch ein 37 Jähriger Deutscher konnte seinen Erzwingungshaftbefehl
der Staatsanwaltschaft Görlitz gegen die Zahlung von 220 Euro
abwenden.
Weniger Glück hatte ein 28 Jähriger Pole in Görlitz. Wegen
Diebstahls wurde der Mann vom Amtsgericht Augsburg gesucht. Der
Haftrichter am Amtsgericht Görlitz hat nun über die Untersuchungshaft
zu entscheiden.
Den Abschluss machte gegen Mitternacht ein 42 Jähriger Ukrainer
auf der Bundesautobahn 4. Er musste gleich 722,89 Euro bei der
Bundespolizei lassen, um den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Leipzig wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz nicht in der
Justizvollzugsanstalt zu verbüßen.
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Bernd Förster
Telefon: 0 35 81 - 36 26 613
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Datum: 21.11.2017 - 11:00 Uhr
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