Mettingen, Nachtrag zum Brand in einem Wohnhaus
(ots) - a) Nachtrag Die Brandermittler der
Kreispolizeibehörde am haben Montag (20.11.2017) Untersuchungen an
der Brandstelle in Mettingen durchgeführt. Diese ergaben keine
Erkenntnisse auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung.
Den Recherchen zufolge dürfte eine technische Ursache für die
Entstehung des Brandes verantwortlich sein. Es entstand ein
erheblicher Sachschaden. Das Gebäude wurde vollkommen zerstört. Die
Schadenshöhe liegt deutlich im sechsstelligen Eurobereich. b)
Wiederholung der Mitteilung vom 19.11.2017: Nach einem Brand in einem
Einfamilienhaus in Mettingen hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen
übernommen. Die beiden Bewohner des Hauses haben kurz nach ihrer
Rückkehr gegen Mitternacht Brandgeruch wahrgenommen. Im Wohnzimmer
des Hauses haben sie eine starke Rauchentwicklung festgestellt. Beide
Personen haben anschließend das Haus verlassen und die Feuerwehr
verständigt. Die Löschzüge der FW Mettingen und Westerkappeln waren
zur Bekämpfung des Brandes eingesetzt. Die beiden Bewohner, die
unverletzt geblieben sind, wurden durch den Rettungsdienst betreut.
Am Gebäude entstand erheblicher Sachschaden.
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Datum: 21.11.2017 - 11:39 Uhr
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