Mutter konnte Freiheitsentzug des Sohnes durch Zahlung der Geldstrafe abwenden
(ots) - Gegen halb neun des heutigen Vormittags wurde
ein 22-jähriger rumänischer Staatsangehöriger bei der
grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle der Bundespolizei am Flughafen
Köln/Bonn vorstellig.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann durch
die Staatsanwaltschaft Trier zur Festnahme ausgeschrieben war. Grund
für die Ausschreibung war ein nicht beglichener Strafbefehl wegen
Betruges. Da der Mann den offenen Betrag in Höhe von 1.600 Euro
zuzüglich der Verfahrenskosten vor Ort nicht begleichen konnte, bat
er seine in Trier lebende Mutter um Hilfe.
Die Mutter des 22-Jährigen zahlte schließlich den geforderten
Geldbetrag bei der in Trier ansässigen Bundespolizeiinspektion ein.
Damit konnte sie die 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ihres Sohnes
abwenden.
Seinen geplanten Flug nach Bukarest (Rumänien) verpasste der Mann
dennoch.
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Datum: 22.11.2017 - 13:04 Uhr
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