Bundespolizei bewahrt Mann vor Ordnungswidrigkeit und muss ihn anschließend der Haftanstalt zuführen-
(ots) - "Betriebsfremde Personen" im Gleisbereich sorgen
häufig für Einsätze der Bundespolizei; in vielen Fällen bringen sich
Personen bei der unerlaubten Querung von Gleisen in Lebensgefahr.
In diesem Fall konnte eine Präsenzstreife der Bundespolizei am
23.11.2017 gegen 13.45 Uhr einen Mann (m.34), der im Begriff war die
Gleise am Bostelbeker Hauptdeich (Hamburg-Heimfeld) unerlaubt zu
Überqueren von seinem ordnungswidrigen Verhalten abhalten.
Die Polizeibeamten wiesen den Mann zunächst auf die Gefahren bei
der unerlaubten Gleisüberschreitung hin und bewahrten den Betroffenen
vor einem Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die anschließende Überprüfung der Personalien des Hamburgers ergab
allerdings eine Ausschreibung zur Festnahme. Seit dem 10. November
2017 wurde der Verurteilte mit einem Haftbefehl gesucht. Der Mann
hatte gegen Bewährungsauflagen verstoßen und musste von einer
Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten u.a. wegen Diebstahlsdelikten
noch eine Freiheitsstrafe von 29 Tagen verbüßen. Einer Ladung zum
Strafantritt war der Gesuchte nicht nachgekommen.
Der 34-Jährige wurde zum Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg
verbracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen führten
Bundespolizisten den deutschen Staatsangehörigen der U-Haftanstalt
zu.
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
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E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
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Datum: 23.11.2017 - 17:43 Uhr
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