Drei Promille: Bundespolizisten müssen betrunkene Frau zum Polizeirevier tragen-
(ots) - Am 24.11.2017 gegen 08.30 Uhr mussten
Bundespolizisten eine betrunkene Frau (w.38) im Hamburger
Hauptbahnhof in Gewahrsam nehmen.
Zuvor schrie die Frau an einem Treppenabgang zum S-Bahnsteig
lautstark herum und geriet durch ihr Fehlverhalten in das Visier
einer Präsenzstreife.
Auf Ansprache stellten die eingesetzten Polizeibeamten schnell
fest, dass die am Treppenabgang sitzende Frau offensichtlich sehr
stark alkoholisiert war.
Zunächst konnte die 38-Jährige nur mit Hilfe der Polizeibeamten
gehen; im weiteren Verlauf mussten Bundespolizisten die Frau in das
Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof tragen.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,01
Promille. Umgehend wurde ein Arzt verständigt; nach entsprechender
Kontrolle stellte dieser die Gewahrsamsfähigkeit der Frau fest.
Anschließend bekam die 38-Jährige in einer Gewahrsamszelle
ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung.
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741#
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://twitter.com/bpol_nord
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.11.2017 - 12:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1777424
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Drei Promille: Bundespolizisten müssen betrunkene Frau zum Polizeirevier tragen-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).