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Bundespolizei vollstreckt fünf Haftbefehle am Flughafen Hamburg

ID: 1779505

(ots) - Gestern Nachmittag stellten Bundespolizisten eine
45-jährige Frau bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul fest, die von
der Staatsanwaltschaft Würzburg gesucht wurde. Die US-Amerikanerin
hatte im Frühjahr einen Strafbefehl vom Amtsgericht Würzburg wegen
des Erschleichens von Leistungen erhalten. Die offene Geldstrafe in
Höhe von 600,00 Euro und zusätzlich 75,00 Euro Kosten hatte die
45-Jährige bisher nicht beglichen. Da sie den Betrag auch gestern
nicht aufbringen konnte, musste sie 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe
antreten.

Zur Mittagszeit erschien gestern ein 27-jähriger georgischer
Staatsangehöriger zur Einreisekontrolle. Bundespolizisten am
Flughafen Hamburg glichen seine Daten mit dem polizeilichen
Fahndungssystem ab und stießen auf einen Haftbefehl. Der Mann wurde
von der Staatsanwaltschaft Hildesheim gesucht. Das Amtsgericht
Hildesheim hatte gegen den Mann im Sommer 2017 einen Strafbefehl
erlassen. Dem 27-Jährigen wurde gewerbsmäßiger Diebstahl in
Tateinheit mit Körperverletzung in drei rechtlich zusammentreffenden
Fällen vorgeworfen. Da er die offene Geldstrafe in Höhe von 1490,00
Euro und 70,00 Kosten nicht aufbringen konnte, musste er eine
Restersatzfreiheitsstrafe von 149 Tagen antreten.

Bereits am Samstagabend kontrollierten Bundespolizisten Reisende,
die mit einem Flug aus Kiew in Hamburg einreisten. Zur
grenzpolizeilichen Kontrolle erschien auch ein 52-jähriger
ukrainischer Staatsangehöriger. Der Mann war von der
Staatsanwaltschaft Rostock zur Festnahme ausgeschrieben. Er war vom
Landgericht Rostock wegen räuberischer Erpressung verurteilt worden
und hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 304 Tagen zu verbüßen.
Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der
U-Haftanstalt zugeführt.

Samstagnachmittag erschien ein 44-jähriger türkischer




Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle nach Istanbul bei der
Bundespolizei am Flughafen Hamburg. Auch hier ergab die
fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme. Das
Amtsgericht Hamburg hatte gegen den Mann im Jahr 2015 einen
Strafbefehl wegen Bedrohung erlassen. Die Geldstrafe hatte er bisher
nicht gezahlt. Am Samstag zahlte dann sein Cousin die noch offenen
778,50 Euro inklusive Verfahrenskosten. Danach durfte der 44-Järhige
seine Reise fortsetzen.

Ebenfalls am Samstagnachmittag konnte die Bundespolizei eine
59-jährige deutsche Staatsangehörige festnehmen. Gegen die Frau
hatte das Amtsgericht Hamburg Anfang 2017 einen Strafbefehl erlassen.
Der Vorwurf: Vorsätzlicher Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit vorsätzlichem Führen
eines Kraftfahrzeuges trotz Fahrverbot. Die Frau musste 900,00 Euro
zahlen. Hinzu kamen noch 82,00 Euro Verfahrenskosten. Nachdem die
59-Jährige den Betrag bei der Bundespolizei bezahlt hatte, durfte sie
ihren Weg fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 27.11.2017 - 17:55 Uhr
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