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Feststellung von unbelehrbaren Freundinnen als Teilnehmer im Straßenverkehr nach Geburtstagsfeierlichkeit

ID: 1779548

(ots) - Am 27.11.2017, gegen 22:50 Uhr, wurde durch
Polizeibeamte der Polizeiinspektion Celle eine 30 jährige
Fahrzeugführerin aus Celle im Bereich der Mühlenstraße in einem PKW
Mercedes Benz SLK aufgrund auffälliger Fahrweise gestoppt und
kontrolliert.

Dabei fiel den eingesetzten Polizeibeamten Atemalkoholgeruch in
der Atemluft der Fahrzeugführerin auf. Nach Durchführung eines
Atemalkoholtest wurde ein Wert von über 1,6 Promille festgestellt.
Weiterhin wurde festgestellt, dass die junge Dame nicht im Besitz
einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist und sie diese nach eigenen
Angaben aufgrund eines Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluß "bereits
verloren" habe.

Im Anschluß wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die
Weiterfahrt untersagt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr wurde
eingeleitet. Die im Fahrzeug befindliche Beifahrerin, eine Freundinn
der 30 jährigen Cellerin, hatte wohl wenig Einfluß auf die
Fahrzeugführerin.

Die Untersagung der Weiterfahrt wurde jedoch im weiteren
offensichtlich missverstanden, da das gleiche Fahrzeug am 28.11.2017,
gegen 00:20 Uhr im Bereich der Riemannstraße erneut auffällig und
diesmal zu einem Verkehrsunfall beteiligt war.

Im Einmündungsbereich kam das Fahrzeug nach rechts von der
Fahrbahn ab und prallte seitich/frontal in ein geparkt stehenden
Mercedes Vito.

An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesammt
ca. 6000,- Euro, Front -und Beifahrerairbag am PKW Mercedes SLK
lösten aus, eine Person wurde durch den Aufprall leichtverletzt.

Die Fahrzeugführereigenschaft ist zum derzeitigen Zeitpunkt der
polizeilichen Ermittlungen ungeklärt, sowohl von der 30 jährigen
Cellerin, als auch von der 27 jährigen Freundinn aus Hannover




-ebenfalls alkoholisiert-, wurde jeweils eine Blutentnahme entnommen.

Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr,
fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall,
sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis, wurden diesmal hierzu eingeleitet.

Weiter wurde bei der 30 jährigen Cellerin eine geringe Menge
Marihuana festgestellt, so dass noch ein weiteres
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
eingeleitet wurde.

Kein schönes Ende einer Geburtstagsfeier, die 27 jährige
Hannoveranerin hatte kurz zuvor in ihren Geburtstag "hineingefeiert".




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Celle
Leitstelle Zeder
Telefon: 05141/277-217
E-Mail: esdfa(at)pi-ce.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 28.11.2017 - 04:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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