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Geldstrafe für Pärchen aus dem Landkreis Osnabrück;

Zoll deckt Leistungsbetrug auf

ID: 1779767

(ots) -
Geldstrafen über 60 und 80 Tagessätze wegen Leistungsbetrugs
verhängte das Amtsgericht Bad Iburg gegen ein Pärchen aus dem
Landkreis Osnabrück. Als Bedarfsgemeinschaft hatten sie gemeinsam
Arbeitslosengeld II bezogen. Da die Lebenspartner ihre
Arbeitsaufnahme dem Jobcenter Osnabrück nicht mitgeteilt hatten,
konnten sie rund 4.400 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Die Betrügereien fielen auf, als die 47-jährige Lebensgefährtin,
als Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft, dem Jobcenter verspätet
Arbeitsverträge für beide Beschuldigten mit einer Zeitarbeitsfirma
vorlegte. Danach stellten die Zöllner der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit aufgrund eines Datenabgleiches eine weitere Tätigkeit
des 53-Jährigen fest. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück
führten jetzt zu einer Verurteilung des Pärchens wegen Betrugs. Das
Amtsgericht Bad Iburg verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von
900 Euro. Der Mann muss 4.000 Euro an Strafe bezahlen. Die
Angeklagten hätten den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen,
als sie die berufliche Tätigkeit aufnahmen. Das hatten sie
unterlassen.

"Neben der Geldstrafe müssen die Verurteilten den gegenüber dem
Jobcenter Osnabrück entstandenen Schaden begleichen", so Christian
Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Das Urteil ist rechtskräftig.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 28.11.2017 - 11:09 Uhr
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