Nachtrag zur gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Paderborn und der Polizei Bielefeld nach Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in Paderborn am 26.11.2017
(ots) - AR/ Paderborn - Bielefeld - Die Ermittlungen der
Kriminalpolizei führten gestern Abend, auf Antrag der
Staatsanwaltschaft, zum Erlass eines Haftbefehls gegen den
31-jährigen Pakistani durch einen Haftrichter in Paderborn, wegen
versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte. Die Motivlage für die mit einer Eisenstange
vorgenommenen Sachbeschädigungen in der Paderborner Innenstadt und
den Angriff auf Polizeibeamte ist bis jetzt unklar. Die
Staatsanwaltschaft Paderborn hat den Schusswaffengebrauch durch
Polizeibeamte in Notwehr als rechtmäßig bewertet. Der durch einen
Schuss ins Bein verletzte 31-Jährige wurde gestern in das
Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg eingeliefert. Die Ermittlungen
dauern an.
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33615 Bielefeld
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Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
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Datum: 28.11.2017 - 11:40 Uhr
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