Kontrolle zur Benutzung von Kinderrückhaltesystemen - Heiligenhaus - 1711147
(ots) -
Am frühen Dienstagmorgen des 28.11.2017 führten Beamte vom
Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann an verschiedenen
Orten in Heiligenhaus gezielte Kontrollen zur Nutzung von
Rückhaltesystemen beim Fahrzeugtransport von Kindern im öffentlichen
Straßenverkehr durch. Vor einer örtlichen Grundschule trafen die
Beamten dabei auf einen angeschnallten 56-jährigen Fahrzeugführer aus
Heiligenhaus in dessen Atemluft die Beamten deutlichen Alkoholgeruch
wahrnahmen. Auf der Rücksitzbank seines Fahrzeugs befanden sich zwei
Kinder (6 und 9 Jahre) die weder besonders gesichert, noch mit den
serienmäßigen Sicherheitsgurten angeschnallt waren.
Ein an Ort und Stelle durchgeführter Atemalkoholtest bei dem
56-Jährigen ergab einen Wert von etwa 0,7 Promille. Zwecks
gerichtsfester Überprüfung der Fahrtauglichkeit wurde der
alkoholisierte Fahrzeugführer deshalb zur Polizeiwache nach Velbert
verbracht und dort nach Durchführung einer bestätigenden
Atemalkoholüberprüfung sowie Einleitung eines Bußgeldverfahrens
wieder entlassen. Das weitere Führen von Kraftfahrzeugen im
Straßenverkehr wurde ihm bis zur entsprechenden Ausnüchterung
selbstverständlich untersagt. Dem 56-jährigen Betroffenen drohen nun
nach der polizeilichen Anzeigenerstattung ein empfindliches Bußgeld,
sowie ein einmonatiges Fahrverbot, wegen Trunkenheit am Steuer und
wegen des Verstoßes gegen die Pflichten zur ordnungsgemäßen Sicherung
von zwei Kindern während der Fahrt im PKW.
Aber auch den Beifahrer des Wagens, den angeschnallten Vater der
zwei ungesicherten Kinder, droht ein Bußgeld. Als Verantwortlicher
hätte auch der 35-Jährige, beim Transport seiner Kinder im Fahrzeug,
für die ordnungsgemäße Sicherung Sorge tragen müssen.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
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Fax: 02104 / 982-1028
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Datum: 28.11.2017 - 13:28 Uhr
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