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Landespolizeiinspektion Gotha: Warnung vor betrügerischen Anrufen

ID: 1780385

(ots) - Mit Blick auf die gestiegene Anzahl von Anzeigen
wegen Trickbetrugs warnt die Landespolizeiinspektion Gotha
insbesondere ältere Bürger vor fragwürdigen Anrufen. Erst am
vergangenen Dienstag, den 21.11.2017, erhielt einen 79jährige Frau
aus Altenfeld einen Anruf eines vermeintlichen Rechtsanwalts der
Deutschen Rentenversicherung. Er verlangte von ihr, eine Geldsumme
von insgesamt 3596 Euro für angeblich ausstehende Beiträge und
Verfahrenskosten per Western Union Thailand zu überweisen. Die Frau
zeigte den versuchten Betrug an. Die Kriminalpolizei Gotha ermittelt.

Immer wieder werden gerade ältere Menschen Opfer von
Trickbetrügern. Nicht nur vor dem Enkeltrick warnt die Polizei. Auch
vor Anrufen von falschen Amtspersonen wie z. B. Gerichtsvollziehern.
Diese täuschen dem Angerufenen vor, dass durch Zahlung einer
bestimmten Geldsumme ein gegen ihn gerichtetes Straf- oder
Vollstreckungsverfahren eingestellt werde. In anderen betrügerischen
Anrufen wird ein hoher Gewinn mitgeteilt, der erst nach Überweisung
eines Geldbetrags gutgeschrieben wird. Auch nicht gezahlte
Teilnahmegebühren, Beitragsforderungen oder Mahnkosten für z.B.
Gewinnspiele, die der Angerufene angeblich Jahre zuvor abonniert
haben soll, werden per Telefon eingefordert. Meist soll die
geforderte Geldsumme durch Kauf von elektronischen Wertkarten (z. B.
Steam-Gutscheine oder Amazon-Wertgutscheine) und Übermittlung deren
Codes an den Betrüger beglichen werden. In anderen Fällen riefen
falsche Polizeibeamte, teilweise unter der Rufnummer 110 an, und
behaupteten, die Kontodaten des Angerufenen bei einem auf frischer
Tat Festgenommenen aufgefunden zu haben. Das Geld sei auf dem
bekannten Konto nun nicht mehr sicher und soll z.B. in einem
neutralen Umschlag in die Türkei geschickt werden.

Die Polizei warnt vor derartigen Anrufen. Gehen Sie nicht auf die




Forderungen ein. Legen Sie auf. Prüfen Sie im Zweifel die
Glaubwürdigkeit des Anrufers durch Rückruf bei der Behörde oder dem
Unternehmen, dem der Anrufer angehören will. Seien Sie misstrauisch.
Gehen Sie sorgsam mit Ihren persönlichen Daten um.

Eine Anzeige bei der Polizei sollte in jedem Fall erfolgen, auch
wenn es zu keiner Zahlung an den Betrüger kam. Denn auch der Versuch
eines Betruges ist strafbar. Sollten Sie den Verdacht haben, betrogen
worden zu sein, melden Sie das umgehend der Polizei. Sprechen Sie bei
Bedarf mit Ihren Angehörigen oder Betreuern, falls Sie Unterstützung
bei der Anzeigeerstattung benötigen. (aha)




Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Pressestelle
Telefon: 03621/781805
E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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drucken  als PDF  an Freund senden   Pressebericht der Polizeiinspektion Zweibrücken vom 29.11.2017  Pressemitteilung für den Bereich Cloppenburg
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Datum: 29.11.2017 - 08:16 Uhr
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