Nun-Chaku und andere gefährliche Gegenstände aus Fluggepäck sichergestellt
(ots) -
Flughafen Bremen, 27.11.2017 / 20:00 Uhr
Bundespolizisten haben am Bremer Flughafen aus dem Koffer eines
25-jährigen Mannes vor seinem Abflug nach London einen Nun-Chaku
sichergestellt. Weil es sich nach dem deutschen Waffengesetz um einen
verbotenen Gegenstand handelt, wurde wegen des Besitzes der
"Würgehölzer" eine Strafanzeige gefertigt. Der Lette gab an, den
Nun-Chaku zum Kampfsport zu verwenden und nicht gewusst zu haben,
dass der Gegenstand in Deutschland verboten ist.
Schon der Besitz einiger Gegenstände ist nach dem Waffengesetz
verboten. Dazu gehören beispielsweise Wurfsterne, Schlagringe,
Stahlruten, Butterflymesser oder Springmesser. Wer sie zudem im
Fluggepäck dabei hat, führt sie in der Öffentlichkeit. Die
Bundespolizei hat am Bremer Flughafen im Jahr 2016 insgesamt 21
Verstöße und im Jahr 2017 bisher 13 Verstöße gegen das Waffengesetz
zur Anzeige gebracht.
Hinzu kommen jährlich rund 7000 gefährliche Gegenstände, wie
Nagelscheren oder kleine Taschenmesser, die bei
Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Bremen entdeckt wurden und die
nicht mit an Bord genommen werden durften.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0172 893 8080
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Datum: 29.11.2017 - 08:52 Uhr
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