Verstoß gegen das Waffengesetz
(ots) - (ma)
Im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes in der
Friedrich-Ebert-Straße in Obernkirchen haben gestern Polizeibeamte
bei einer 29jährigen Obernkirchenerin einen Elektroschocker, getarnt
als Taschenlampe, sichergestellt.
Ersten Ermittlungen zufolge ist das nach dem Waffengesetz
einzuordnende Gerät aus Osteuropa eingeführt worden.
Bei diesen Taschenlampen handelt es sich um verbotene Gegenstände.
Oftmals sind in den Ring um die Lampe bei diesen Geräten
Elektroden eingearbeitet, über die Hochspannungs-Blitzentladungen
hörbar abgegeben werden, die einen Gegner abschrecken sollen. Sollte
ein solches Gerät einem Menschen auf den Körper aufgesetzt werden,
können die Personen durch starke Stromschläge gesundheitliche Schäden
erleiden. Bei einem Kauf von Elektroschockern gibt es zugelassene
Geräte, die das Prüfzeichen der
Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zur Bestätigung der
gesundheitlichen Unbedenklichkeit tragen und dürfen nur von
Erwachsenen erworben werden. Das Waffengesetz gibt vor, dass
Elektroschocker, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder mit
Gegenständen des täglichen Bedarfs verkleidet sind, als "getarnte
Waffen" verboten sind.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bückeburg
Ulmenallee 9
31675 Bückeburg
Matthias Auer
Telefon: 05722/9593-154
E-Mail: matthias.auer(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 29.11.2017 - 09:53 Uhr
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