Einbruch in Tankstelle in Bonn-Röttgen / Tatverdächtiger verletzte sich vermutlich an den Händen
(ots) - Nach dem Einbruch in eine Tankstelle in Bonn-Röttgen
fahndet die Bonner Polizei nach einem Unbekannten. Dieser hatte in
der Nacht zu Mittwoch, 29.11.2017, gegen 01.30 Uhr, eine Scheibe
einer Tankstelle an der Reichsstraße eingeschlagen. Anschließend, so
der Ermittlungsstand, stieg er in den Kassenraum ein und entwendete
mehrere Stangen Zigaretten. Danach verließ der Mann mit seiner Beute
den Tatort. Im Rahmen der sofort eingeleiteten kriminalpolizeilichen
Ermittlungen und Spurensicherung ergaben sich Hinweise, dass sich der
Verdächtige bei der Tatausführung an den Händen verletzt haben
könnte. Zudem kann der mutmaßliche Täter, dessen Gesicht durch eine
Mütze und ein Tuch verdeckt war, wie folgt beschrieben werden: -
schlank, dünne Beine -dunkler Kapuzenpulli (Kapuze über den Kopf
gezogen) mit hellem/ großem Aufdruck auf der Brust -helles Tuch
über Mund/ Kinn -dunkelbraune (verschlissene/ Vintage) Lederjacke -
schwarze Handschuhe mit weißer Applikation auf dem Handrücken -
dunkle Hose, dunkle Schuhe Die Ermittler des Kriminalkommissariats 34
bitten unter der Rufnummer 0228/150 um Hinweise zu dem Verdächtigen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Bonn, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.11.2017 - 12:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1780788
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BN
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Einbruch in Tankstelle in Bonn-Röttgen / Tatverdächtiger verletzte sich vermutlich an den Händen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bonn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).