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Fahndungsausschreibung von Ausländern erfolgt aufgrund vollzogener Abschiebung

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(ots) - Zur heute von der AfD-Fraktion in einer
Pressemitteilung skandalisierten Zahl der zur Fahndung
ausgeschriebenen Ausländer erklärt das Innenministerium folgendes:

Die in der Antwort der Kleinen Anfrage von Herrn Kramer an die
Landesregierung abgebildeten Zahlen stehen im Zusammenhang mit
ausländerrechtlichen Maßnahmen. Was Herr Kramer als Polizist wissen
müsste und mit den Darstellungen in seiner Pressemitteilung
verschweigt ist, dass ein Teil der Personen die zur Fahndung
ausgeschrieben sind, bereits abgeschoben wurden, sich also sich also
nicht mehr im Bundesgebiet aufhalten.

Alle Personen, die abgeschoben werden, erhalten eine
"Wiedereinreisesperre" nach § 11 Aufenthaltsgesetz. Diese liegt je
nach Einzelfall in der Regel zwischen zwei und drei Jahre. Allein im
Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2017 wurden 2.831 Personen aus M-V
abgeschoben. Die Ausländer werden im polizeilichen Fahndungssystem
"Inpol" registriert und zur Fahndung ausgeschrieben, um sie bei
illegaler Wiedereinreise sofort zu erkennen.

"Wer eine Wiedereinreisesperre erhält, darf weder erneut in das
Bundesgebiet einreisen, noch sich darin aufhalten, noch darf ihm ein
Aufenthaltstitel erteilt werden", so Innenstaatssekretär Thomas Lenz.
"Daher kann es nur richtig sein, dass Personen, die eine
Wiedereinreisesperre erhalten von den Ausländerbehörden zur Fahndung
ausgeschrieben werden. Wenn die AfD nun versucht den Eindruck zu
erwecken alle zur Fahndung ausgeschriebenen Personen seien im Land
untergetaucht, ist das nicht nur falsch sondern reiner Populismus und
zeigt einmal mehr, auf welchem Irrweg sich diese Partei bewegt."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de




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Datum: 29.11.2017 - 17:23 Uhr
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