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Neuregelung im Verkehrsrecht - Polizei weist Verkehrsteilnehmer aufÄnderungen beim "Handyverstoß" und auf das "Vermummungsverbot" hin

ID: 1781366

(ots) - War in der Straßenverkehrsordnung bisher nur von
einem Mobil- oder Autotelefon die Rede, so wurde der Gesetzestext
jetzt unter anderem auf Smartphones, Touchscreens, Tablets,
Navigationsgeräte und Fernseher erweitert. Weiterhin wurde das Tragen
von Masken oder Verschleierung für Fahrzeugführer verboten.

Durch Smartphones, Navigationsgeräte, Tablets und viele weitere
elektronische Helfer hat sich die technische Ausstattung der
Fahrzeugführer in den letzten Jahren deutlich verändert. Doch die
praktischen Geräte lenken leider ab und führten vielerorts im
Straßenverkehr auch zu gefährlichen Situationen, oder gar zu
Unfällen. Dem wurde nun mit einer Neuregelung des bisherigen
"Handyverbotes" entgegen getreten.

Durch die Neuregelung wird das Nutzungsverbot auf alle Geräte
ausgeweitet, die der Kommunikation, Information oder Organisation
dienen, das heißt diese Geräte dürfen während der Fahrt nicht
gehalten oder mit der Hand bedient werden. Nicht davon betroffen ist
das kurze Drücken von Tasten, um beispielsweise den Radiosender zu
wechseln. Allerdings, wer beispielsweise während der Fahrt per Hand
eine neue Adresse ins Navi eintippt, oder gar am Smartphone
Nachrichten schreibt, kann künftig belangt werden. Die Nutzung von
Rückfahrkameras beim Ein- oder Ausparken, oder sogenannte
"Head-up-Displays" sind vom Verbot nicht betroffen.

Daneben wurde auch ein "Vermummungsverbot" für Fahrzeugführer in
die StVO aufgenommen. Das bedeutet, es ist künftig untersagt, beim
Autofahren eine Maske oder Vollverschleierung zu tragen, damit der
Fahrzeugführer identifiziert werden kann und nicht anonym bleibt.
Nicht davon betroffen sind selbstverständlich Motorradfahrer mit
Schutzhelmen.

Wer als Fahrzeugführer bei der Benutzung eines elektronischen
Gerätes erwischt wird, den erwartet ein Bußgeld von 100EUR und ein




Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer werden 150 EUR, zwei
Punkte und ein Monat Fahrverbot verhängt, verursacht man dadurch
einen Unfall werden 200 EUR Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat
Fahrverbot fällig. Maskierte oder vermummte Autofahrer müssen künftig
mit 60EUR Bußgeld rechnen.

Philipp Eifert, POK, Pressesprecher




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
August-Vilmar-Str. 20
34576 Homberg
Pressestelle

Telefon: 05681/774 130
E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Nordhessen

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Datum: 30.11.2017 - 10:22 Uhr
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