Tageswohnungseinbruch in Bad Zwischenahn / Zeugenaufruf
(ots) - Am gestrigen Mittwoch, den 29.11.17, 16:50 Uhr,
hörten Anwohner der Straße Vor dem Esch in Bad Zwischenahn einen
lauten Knall. Als man aus dem Fenster sah, erblickte man zwei junge
Männer, die gerade über den Zaun des Nachgrundstückes kletterten.
Diese wurden noch angerufen und antworteten, dass sie nur 'klettern'
würden. Nähere Beschreibung aufgrund der einsetzenden Dunkelheit
nicht vorhanden. Es wurde festgestellt, dass offensichtlich mit einem
Stein die Terrassentür des Einfamilienhauses eingeschlagen wurde, von
dessen Grundstück die beiden Männer über den Zaun geklettert waren.
Das Haus wurde offensichtlich durchsucht. Nach ersten Feststellungen
wurde aus dem Schlafzimmer im Obergeschoss Schmuck von unbestimmter
Menge und unbestimmtem Wert entwendet. Zeugen, die zur Tatzeit
verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der
Polizei Bad Zwischenahn, 04403/927-0 in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
PK Bad Zwischenahn
Telefon: +49(0)4403/927 115
E-Mail: pressestelle(at)pi-ol.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_olden
burg_stadt_ammerland
Original-Content von: Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Polizei fahndet mit Fotos aus Bank nach unbekanntem Betrüger">
Datum: 30.11.2017 - 16:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1781958
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OL
Stadt:
Oldenburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Tageswohnungseinbruch in Bad Zwischenahn / Zeugenaufruf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).