OH_Oldenburg /
Aus dem Gerichtssaal in die JVA
(ots) - Gemeinsame Medieninformation von Polizeidirektion
Lübeck und Staatsanwaltschaft Lübeck:
Ein Einbruch in ein Einfamilienhaus auf Fehmarn konnte schnell
aufgeklärt werden - der Tatverdächtige war zufällig in einer anderen
Sache im Gerichtssaal.
Mit brachialer Gewalt wurde am vergangenen Wochenende (24.11. auf
25.11.2017) in ein Einfamilienhaus in Meeschendorf auf Fehmarn
eingebrochen.
Gleich am darauf folgenden Tag gelangten der Polizei in Oldenburg
Gegenstände in die Hände, die aus diesem Einbruch stammten. Befunden
hatten sich diese Gegenstände in der zeitweilig von dem 20-jährigen
Beschuldigten genutzten Wohnung.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht
Oldenburg/H. noch am 29. November einen Untersuchungshaftbefehl gegen
den Tatverdächtigen.
Als der junge Mann am nächsten Tag zu einer Berufungsverhandlung
wegen einer ihm vorgeworfenen Raubtat beim Landgericht Lübeck
erschien, wurde ihm in einer Verhandlungspause durch den Staatsanwalt
eröffnet, dass ein Untersuchungshaftbefehl gegen ihn bestehe und er
verhaftet sei.
Zunächst wurde dann die Verhandlung vor dem Landgericht zu Ende
geführt. Ergebnis war, dass die Berufung des Angeklagten gegen das
erstinstanzliche Urteil - 3 Jahre Jugendstrafe wegen Raubes -
verworfen wurde.
Im Anschluss daran ging es für den Mann zunächst nach Oldenburg,
wo ihm beim Amtsgericht der Haftbefehl durch den zuständigen
Jugendrichter verkündet wurde. Danach wurde er in die
Justizvollzugsanstalt überführt.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Lübeck
Pressestelle
Frau Oberstaatsanwältin Dr. Hingst
0451 - 371-1103
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Datum: 01.12.2017 - 11:12 Uhr
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Lübeck
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