Wohnungsbrand in Nierenhof - Velbert - 1712006
(ots) -
Wie die Feuerwehr Velbert bereits mit eigener, bebildeter
Pressemitteilung / ots vom 30.11.2017 (als PDF in Anlage) ausführlich
berichtete, kam es am gleichen Tag zu einem Wohnungsbrand mit
Personen- und Sachschaden in einem Mehrfamilienhaus an der Bonsfelder
Straße im Velberter Ortsteil Langenberg-Nierenhof.
Beim Eintreffen der um 15.11 Uhr alarmierten Einsatz- und
Rettungskräfte brannte es in einer Wohnung im ersten Obergeschoss des
Gebäudes, unmittelbar über einer Spielhalle im Erdgeschoss gelegen,
bereits in voller Ausdehnung. Flammen schlugen, sowohl auf der
Vorder-, wie auch auf der Rückseite des mehrgeschossigen Hauses, an
den Außenfassaden hoch. Mit starkem Kräfteansatz und einem massiven
Löschangriff mit zahlreichen C-Rohren, teilweise über die alarmierte
Drehleiter eingesetzt, konnte das Feuer gegen 16.30 Uhr unter
Kontrolle gebracht werden. Drei Bewohner wurden vom Rettungsdienst
untersucht. Zwei von ihnen wurden zur Kontrolle und um eine
Rauchgasvergiftung auszuschließen, mit dem Rettungswagen ins
Krankenhaus transportiert. Eine Brandausbreitung, vom ersten auf das
zweite Obergeschoss, konnte aufgrund der Bausubstanz des Altbaus -
die Decken bestanden teilweise aus Holz - nicht verhindert werden.
Die Brandwohnung wurde vom Feuer komplett zerstört. Alle anderen
Wohnungen des Mehrfamilienhauses wurden entweder aufgrund von
Brandrauch oder durch Löschwasser unbewohnbar. Das Ordnungsamt der
Stadt Velbert organisierte für die Bewohner Alternativunterkünfte.
Nachlöscharbeiten und weitere Maßnahmen zur Verhinderung von
Folgebränden dauerten bis in die späten Abendstunden an.
Für die Dauer der Rettungs-, Bergungs- und Löscharbeiten wurde der
Brandort von der Polizei abgesperrt. Dabei wurde auch der starke
Feierabend- und Berufsverkehr in Nierenhof gleich für mehrere Stunden
weiträumig um- und abgeleitet. Entsprechende Verkehrswarnmeldungen im
lokalen Rundfunk wurden veranlasst.
--- Aktueller Ermittlungsstand ---
Am heutigen Tag (Freitag, 01.12.2017) wurde der nach den
Löscharbeiten beschlagnahmte Schadensort von Brandexperten des
Kommissariats 11 in Mettmann genauer untersucht. Dabei kamen die
Kriminalisten zu dem Ergebnis, dass das Feuer in der Wohnung im
ersten Obergeschoss mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den
fahrlässigen Umgang mit Zigarettenasche bzw. -glut verursacht wurde.
Der entstandene Gebäude- und Gesamtsachschaden beziffert sich nach
ersten Schätzungen auf mindestens 100.000,- Euro.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
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Datum: 01.12.2017 - 14:03 Uhr
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