ProSOS - Gemeinsame Pressemitteilung: Tötungsdelikt aus dem Jahr 1987 - Ermittler setzten 61-Jährigen fes

ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Gemeinsame Pressemitteilung:

Tötungsdelikt aus dem Jahr 1987 - Ermittler setzten 61-Jährigen fest - Haftbefehl auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft

ID: 1784006

(ots) - Tötungsdelikt aus dem Jahr 1987 - Ermittler setzten
61-Jährigen fest - Haftbefehl auf Antrag der Bonner
Staatsanwaltschaft

Die in enger Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft
geführten Ermittlungen des Kriminalkommissariates 11 zu einem
Tötungsdelikt aus dem Jahr 1987 führten aktuell zu einer neuen
Entwicklung:

In den Morgenstunden des 09.05.1987 wurde die damals 23-jährige
Claudia Otto von Angehörigen in ihrer Wohnung in Lohmar tot
aufgefunden. Aufgrund der Feststellungen vor Ort übernahm eine
Mordkommission der Bonner Polizei den Fall - der mutmaßliche Täter
wurde zunächst nicht ermittelt. Die Ermittler gingen seinerzeit auch
Anhaltspunkten nach, nach denen dem Tötungsdelikt ein
Einbruchsgeschehen vorangegangen sein könnte.

Gemeinsam mit spezialisierten Spurenkundlern des
Erkennungsdienstes und einem Team der Operativen Fallanalyse des LKA
NRW suchten die Ermittler noch einmal nach möglichen Ansätzen zur
Aufklärung des Falles. Der Einsatz einer weiterentwickelten
Analysetechnik für am Tatort gesicherte Spurenbereiche führte dann zu
neuen Erkenntnissen: Ein 61-Jähriger Mann geriet über eine
nachgewiesene DNA-Spur in den Focus der Ermittler. Nach dem aktuellen
Sachstand gilt er mit Blick auf das Tötungsdelikt aus dem Jahr 1987
nunmehr als dringend Tatverdächtiger. Der 61-Jährige, der sich
aufgrund einer Verurteilung im Fall des ermordeten Patrick Padberg
und dessen Großmutter im November 1988 noch in Strafhaft befand,
stritt in seiner aktuellen Vernehmung die Tatausführung zu dem Fall
Claudia Otto ab. Aufgrund der neu gewonnenen Erkenntnisse erließ der
zuständige Haftrichter des Siegburger Amtsgerichtes auf Antrag der
Bonner Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Der
61-Jährige, der neben seiner Verurteilung wegen des Tötungsdeliktes




aus dem Jahr 1988 auch aufgrund wegen Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz und auf dem Gebiet der Eigentumskriminalität
in Erscheinung getreten war, war vor der relevanten Zeit im Bereich
Lohmar wohnhaft. Überprüfungen zu seiner Person bei den damaligen
Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt zum Nachteil von
Claudia Otto (1987) führten damals nicht zu einem konkretisierbaren
Tatverdacht. Der Beschuldigte hat gegen den Haftbefehl Beschwerde
eingelegt, über die derzeit das Landgericht in Bonn zu entscheiden
hat.

Die Ermittlungen dauern aktuell an.




Rückfragen bitte an:

Polizei Bonn
Pressestelle

Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw

Original-Content von: Polizei Bonn, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Recklinghausen: Teenager treten Autospiegel ab  Sinsheim/BAB 6: Planenschlitzer treiben auf Autobahnparkplätzen ihr Unwesen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.12.2017 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1784006
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BN
Stadt:

Bonn



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gemeinsame Pressemitteilung:

Tötungsdelikt aus dem Jahr 1987 - Ermittler setzten 61-Jährigen fest - Haftbefehl auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizei Bonn (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Polizei Bonn